Neuer Professor für Strafrecht an der Universität des Saarlandes ernannt


Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Jürgen Lennartz, überreichte am Freitag (25.1.13) die Ernennungsurkunde zum Professor für Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an Privatdozent Dr. Marco Mansdörfer.

Dr. Mansdörfer hat an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Jahr 2010 habilitiert und erhielt nach verschiedenen Forschungsaufenthalten im Ausland die venia legendi für deutsches und europäisches Strafrecht sowie Strafprozessrecht. Ende November 2012 hat Dr. Mansdörfer verschiedene Angebote aus der Praxis der Strafverteidigung abgelehnt und den Ruf an die Universität des Saarlandes angenommen.

Der Forschungsschwerpunkt von Dr. Marco Mansdörfer liegt im Wirtschaftsstrafrecht und seinen besonderen Bezügen zur praktischen Strafverteidigung. Namentlich der Zusammenbruch des Neuen Marktes zu Beginn des Jahrtausends, der internationale Korruptionsskandal bei der Siemens AG oder die Schweizer Steuerhinterziehungsaffäre haben die „White Collar Kriminalität“ in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nach dem Versagen anderer Steuerungsmechanismen nimmt die Politik die Wirtschafts-Elite zunehmend stärker auch speziell strafrechtlich in die Verantwortung. Dr. Mansdörfer hat hier mit seiner Habilitationsschrift „Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts“ Pionierarbeit im Bereich angewandter, fächerübergreifender Grundlagenforschung geleistet.

Dr. Mansdörfer wird die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes in ihrem Bemühen um internationale Spitzenforschung unterstützen. Dazu gehören neben der bereits angesprochenen Grundlagenforschung EU-geförderte Projekte auf dem Gebiet der internationalen Korruptionsprävention oder der Rechte von Beschuldigten in grenzüberschreitenden Strafverfahren ebenso wie nationale kriminologische Studien, etwa zum Einfluss der Bankenkrise in den Jahren 2008/09 auf die Unternehmenskriminalität.

Im Rahmen der anwaltsorientierten Juristenausbildung wird Dr. Mansdörfer federführend das wirtschaftsstrafrechtliche Schwerpunktstudium verantworten und hier einen möglichst engen Austausch zwischen Studenten und Praktikern der verschiedenen Disziplinen befördern.

Prof. Dr. Mansdörfer wird seinen Dienst an der Universität des Saarlandes zum 1. Februar 2013 aufnehmen.

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Quelle: Staatskanzlei

 

 

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