Neue Professur Öffentliches Recht


Dr. Steffen Augsberg legt Schwerpunkt auf Gesundheitswesen

Saarbrücken, 24.10.2011
– Wissenschaftsminister Dr. Christoph Hartmann hat Dr. Steffen Augsberg zum Professor für Öffentliches Recht ernannt. Augsberg konzentriert seine Arbeit insbesondere auf das Recht des Gesundheitswesens. Im Zusammenwirken mit der seit Februar 2011 bestehenden betriebswirtschaftlichen Professur des Studiengangs Gesundheitsmanagement (Prof. Dr. Martin Dietrich), sollen gesellschaftspolitische Debatten über Nachhaltigkeit und Reformbedarf des Gesundheitssystems aus unterschiedlichen Blickwinkeln nachvollzogen und weitergedacht werden. Zugleich eröffnet dies Studierenden den Zutritt zu einem volkswirtschaftlich zukunftsträchtigen, zunehmend arbeitsmarktrelevanten Themenfeld.

Prof. Dr. Steffen Augsberg war nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und München wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Dort wurde er im Jahre 2002 mit einer Arbeit promoviert, die sich am Beispiel des Kapitalmarktrechts mit unterschiedlichen Formen staatlich-privater Normsetzung beschäftigt.

Nach dem Referendariat am Landgericht Lübeck war er kurz für eine internationale Anwaltskanzlei in Hamburg tätig, bevor er Ende 2004 an der Universität Köln zum wissenschaftlichen Assistenten ernannt wurde. Aus seiner Zeit am dortigen Institut für Staatsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie insbesondere zum Gesundheitsrecht vor.

Im Juni 2011 hat ihm die Kölner Juristische Fakultät die Lehrbefugnis für "Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Rechtstheorie" verliehen.

Herr Professor Augsberg wird seinen Dienst an der Universität des Saarlandes am 26.10.2011 aufnehmen.

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