Wie viel Wohngeld steht Ihnen zu
Wenn das Familieneinkommen nicht reicht, um die Miete zu bestreiten, sollte man überlegen, ob man vielleicht zu dem Kreis der Berechtigten gehört, die Wohngeld beziehen können. Wichtig ist, dass das Gesamteinkommen nicht zu hoch liegt, aber auch nicht zu niedrig. Wenn das Einkommen zu niedrig ist, ist man nicht mehr wohngeldberechtigt.
Verschiedene Formen von Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuß, wenn man eine Wohnung anmietet. Oder auch als Lastenzuschuß, wenn man eine Wohnung kauft bzw. gekauft hat. Das Wohngeld muss in beiden Fällen nicht zurückgezahlt werden. Zur Miete gehören auch die Nebenkosten aber nicht alle Nebenkosten sind anrechenbar. Nicht dazu gehören zum Beispiel die Heizkosten oder die Kosten für einen Garten.
Wie bekommt man Wohngeld?
Um Wohngeld zu bekommen muss man einen Antrag stellen. Hierbei wird geprüft wie hoch die Miete ist, denn das Wohngeld wird nur bis zu einer begrenzten Höhe gezahlt. Das ist jeweils abhängig vom Mietspiegel der Gemeinde, in der man wohnt, und von der Anzahl der Familienmitglieder. Vorzulegen ist eine Bescheinigung des Vermieters, eine Bescheinigung über die gezahlte Miete sowie über das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder. Auch hierzu muss man die entsprechenden Nachweise über sämtliche Einkommensarten erbringen.
Voraussetzungen für Wohngeld
Nicht wohngeldberechtigt sind Bezieher von anderen Transferleistungen, wie zum Beispiel Hartz4 oder Grundsicherung im Alter, da diese Leistungen den Mietzuschuß bereits enthalten. Ansonsten hängt die Berechtigung und die Höhe des Wohngeldes vom der Zahl der Familienangehörigen, der Höhe der Miete und der Höhe des Einkommens ab. Ist das Einkommen niedriger als der Hartz4 Satz, bekommt man kein Wohngeld, da dann diese Leistung vorrangig bezogen werden muss.
Anzugeben sind alle Einkünfte aller Familienmitglieder. Hiervon werden dann Werbungskosten, wie sie vom Gesetz her vorgesehen sind, pauschal abgezogen. Von Arbeitseinkünften aus nicht selbständiger Arbeit wären das 920 € im Jahr, bei Renten sind es 102 €, bei Zinsen aus Kapital 100 € je Person und Jahr. Auch Pflichtbeitrage zur Krankenkasse und Rentenversicherung führen zu einem höheren Abzug.
Wenn Sie selbst nachprüfen wollen ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, finden Sie auf der Seite www.finanzrechner einen Rechner, mit dem man dies leicht ausrechnen kann: http://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/wohngeldrechner/ . Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und bekommen sofort ausgerechnet, wie hoch Ihr Anspruch ist. Bei erstmaligem Bezug von Wohngeld empfiehlt auf jeden Fall eine Beratung beim Wohngeldamt, da viele verschiedene Faktoren im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

- Bild: Wohngeld©Rainer Sturm / pixelio.de
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