Fakultätsrat der Fakultät 3 - Amtszeit 01.10.2012-30.09.2014
Der Fakultätsrat nimmt Aufsichtsfunktionen wahr und ist innerhalb der Fakultät zentrales Organ der Ordnungsgebung. Er wirkt mit in Angelegenheiten der Forschung und Lehre, die die Fakultät betreffen. Seine Amtszeit beläuft sich auf jeweils 2 Jahre. Die Mitglieder werden im Rahmen der Gruppen-Urwahl gewählt.





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