Kommission zur Verwaltung der Kompensationsgelder
Die Kommission wird für je zwei Jahre gewählt und besteht aus den Dekanatsmitgliedern (Dekan, Prodekan, Studiendekan) und einer ebenso großen Anzahl studentischer Mitglieder.
Sie berät mehrmals pro Semester über die Anträge auf Vorhaben aus Kompensationsgeldern der weggefallenen Studiengebühren.





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