Kompensationsmittel

 

Die Landesregierung hat der Universität des Saarlandes nach dem Wegfall der allgemeinen Studiengebühren Kompensationsmittel in derselben Höhe zur Verfügung gestellt, die von den Fakultäten weiterhin zur Verbesserung von Lehre und Studium eingesetzt werden. 

 

Die mit Hilfe der Kompensationsmittel realisierten bzw. geplanten Projekte sind hier aufgelistet:

 

SS 13

Rückflüsse aus Studiengebühren SS 13

WS 12/13

SS 12

Rückflüsse aus ehemaligen Studiengebühren SS 12

WS 11/12

SS 11

WS 10/11

SS 10

 

Über die Verwendung der Kompensationsmittel entscheidet der Dekan nach Einberufung einer Kommission, die aus den drei Dekanatsmitgliedern (Dekan, Studiendekan, Prodekan) und drei Studierenden besteht. Anträge können fortlaufend elektronisch an die Sachbearbeiterin für Kompensationsmittel, Susanne Schmitz, gerichtet werden. Dem jeweiligen Antragsteller obliegt - evtl. in Absprache mit der zugeordneten Fachrichtung - die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung des von ihm beantragten Projektes.

 

Die Einreichfrist für Projektanträge endet für das Sommersemester jeweils zum 15. Januar, für das Wintersemester jeweils zum 15. Juli. Bei Nichtauslastung des Budgets besteht eine Nachreichfrist für weitere Anträge bis jeweils Ende März und Ende August.