Habilitation

Termine von Vorstellungsvorträgen, Wissenschaftlichen Vorträgen oder Antrittsvorlesungen finden Sie unter "Aktuelles".

 

Das Habilitationsverfahren

Das Habilitationsverfahren ist geregelt in der 

Habilitationsordnung der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultäten der Universität des Saarlandes vom 13.02.2008

Vor der Antragsstellung auf Aufnahme als Habilitand sollen sich die Bewerber der Fakultät in einem öffentlichen Vortrag aus ihrem wissenschaftlichen Arbeitsgebiet vorstellen, zu dem der Dekan einlädt.

 

Die Annahme als Habilitand ist schriftlich beim Dekan zu beantragen.

 

Abgeschlossene Habilitationsverfahren

Hier finden Sie eine Übersicht über die an unserer Fakultät abgeschlossenen Habilitationsverfahren seit 2001

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