Das Promotionskolloquium

Nach Annahme der Dissertation findet ein wissenschaftliches Kolloquium vor einem Prüfungsausschuss statt. 

 

Beachten Sie hierbei bitte, dass wir eine Ladungsfrist von 10 Tagen rechnen.

 

Um zu Promotionskolloquium einladen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • den Termin (mit uns vereinbart),
  • den Namen des Vorsitzenden,
  • den Namen des promovierten akademischen Mitarbeiters und
  • den Raum, in dem das Kolloquium stattfindet.

 

 

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Dem Prüfungsausschuss müssen mindestens zwei Professorinnen/ Professoren der Fakultät angehören.

 

Er besteht aus

  1. dem Vorsitzenden                                                                                                                   einem Universitätsprofessor der Fakultät 8 (oder kooptiertem bzw. gleichgestellten Mitglied)
  2. den zwei Berichterstattern                                                                                                   Qualifikation gem. § 7, Abs. 1 der Promotionsordnung der NTFs
  3. einem promovierten akademischen Mitarbeiter der Fakultät 8, Nachwuchsgruppenleiter des ZHMB oder einem promovierten akademischen Mitarbeiter kooperierender Forschungseinrichtungen auf Antrag (siehe dazu Artikel 1, § 8 Abs. 1 der Ordnung zur Änderung der aktuellen Promotionsordnung vom 28.10.2010)

Der Promotionsausschuss weist darauf hin (Sitzung vom 28.02.2011), dass im Prüfungsausschuss nach §8 der promovierte akademische Mitarbeiter nicht aus dem Arbeitskreis des Betreuers der Doktorarbeit kommen darf.

Zudem sollte in dem Prüfungsausschuss nicht mehr als ein Mitglied eines Instituts/ Lehrstuhls vertreten sein.



Richtlinien für Bewerber aus Homburg

 

Bis auf den 2. Berichterstatter (extern möglich) müssen die anderen Mitglieder aus der Fakultät oder kooptiert sein (Liste der kooptierten Professoren der Fakultät 8).

 

Mindestens eine Person des Prüfungsausschusses muss zwingend aus der Fakultät 8 sein (Fakultätsratsbeschluss vom 05.03.2003).

 Die Nachwuchsgruppenleiter des ZHMB gelten in diesem Sinne als "kooptiert", können also als akademische Mitarbeiter im Prüfungsausschuss mitwirken (Antrag von Prof. Schmitt, der am 09.06.2004 vom Promotionsausschuss bewilligt wurde).

 

Wie die Zusammensetzung des Prüfungssausschusses aussehen kann, erfahren Sie hier.

  

SPRECHSTUNDE FÜR PROMOTIONS-

ANGELEGENHEITEN

Dienstags und Donnerstags 

13:30-15:30 Uhr

 

Beate Tiefenbrunner (nachmittags),

Tel.: ++49/681/ 302-2400

 

Manuela Pügner,

Tel.: ++49/681/ 302-2400

 

Campus, Geb. C4.3, Erdgeschoss, Raum E02