Ein Tag im Studium im Maßstab 1:60
Aufstehen - 0 Minuten
Hallo,
Fahrt zur Uni - 45 Minuten
Vorlesung BVR - 60 Minuten
Im Hörsaal gibt es keine feste Sitzordnung. Du kannst dich ruhig hinsetzen, wo immer du willst. Natürlich wird es auch von jedem Prof. gerne gesehen, wenn du dich durch Fragen oder Anregungen an der Vorlesung beteiligst. Nicht jeder mag die Plätze im vorderen Bereich. Aber Achtung: Einige Profs stellen gerne -- z.T. schwierige -- Fragen an die Hörer, die in den hinteren Reihen Platz genommen haben...
Die umfangreichste Vorlesung im ersten Semester (typischerweise im Wintersemester) ist das "BVR" (Bürgerliches Vermögensrecht).
Ein sehr wichtiges Thema ist dabei der Kaufvertrag, der häufig zwischen zwei Personen geschlossen wird. Wir Juristen veranschaulichen die Theorie an Hand von Fällen, die wir Sachverhalte nennen. Also, wer sagt, die Aufgabe von Jurastudenten bestünde darin, Paragraphen auswendig zu lernen, hat keine Ahnung.
Es geht um folgenden Fall:
Für die Laien ist die Sache klar: B hat bezahlt, also muss A den Ferrari hergeben.
Die Juristen aber wollen diesen Fall mit dem Gesetz lösen und das Ergebnis auch begründen. Dabei gehen sie wissenschaftlich vor. Eine solche Falllösung schreiben wir an der Uni im sogenannten Gutachtenstil. Hier zählen keine literarischen Kunstgriffe oder lyrischen Ergüsse, sondern eine nüchterne, verständliche, orthographisch und grammatikalisch einwandfreie Sprache sowie ein schlüssiger, gut strukturierter Lösungsaufbau, der sich an der Problemstellung im Sachverhalt orientiert. Dabei schreibst du viel im Konjunktiv, weil in einem Gutachten Hypothesen an den Anfang gestellt werden: Etwas könnte so sein, wenn das und das gegeben wäre.
Du beginnst immer mit einem Obersatz:
Natürlich musst du die Paragraphen NICHT auswendig lernen. Mit der Zeit solltest du aber wissen, wo die wichtigsten zu finden sind, sodass du sie dann auch schneller findest, wenn du sie brauchst. Das prägt sich dir schnell von selbst ein, wenn du bei der Sache bleibst.
Jetzt sollen wir prüfen, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Klar weiß am Anfang noch keiner, wie das geht. Aber um das zu lernen, bist du ja hier.
Die Juristen definieren erst einmal, was denn ein Kaufvertrag ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Kaufvertrag vorliegt. Das machen sie in ihrer eigenen Fachsprache.
Und schon kommt der nächste Obersatz:
Ein wirksamer Kaufvertrag ist dann gegeben, wenn zwei aufeinander bezogene Willenserklärungen, Antrag und Annahme abgegeben worden sind. Und an diesem Punkt arbeiten wir mit Definitionen, die man zwar nicht wortwörtlich, aber doch so genau wie möglich wiedergeben sollte.
Wir definieren also den Begriff des Antrags (Angebots):
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem Vertragspartner den Vertragsschluss so anträgt, dass dieser nur noch zuzustimmen braucht. Dabei muss es alle wesentlichen Vertragsmerkmale (Verkaufsgegenstand, Verkaufspreis) enthalten.
Wir müssen nun anschließend prüfen, ob ein Angebot vorgelegen hat:
Diese Art und Weise, einen einzelen Fall (Sachverhalt) mit dem Gesetz abzugleichen, nennt man subsumieren (von lat. "unterordnen"):
Man stellt erst mal eine Vermutung auf, dass etwas gegeben sein könnte. Dann benennt man die gesetzliche Anspruchsgrundlage und arbeitet heraus, welche Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) sie enthält. Soweit diese Voraussetzungen nicht auf den ersten Blick klar sind, muss man sie auslegen (definieren). Sodann prüft man, ob der Sachverhalt darunter passt. So verfährt man der Reihe nach mit allen Tatbestandsmerkmalen. Wenn sie alle erfüllt sind, ist der Anspruch gegeben.
Da in unserem Fall ein Antrag und eine darauf bezogene Annahme vorliegen, ist der Kaufvertrag zwischen A und B zustande gekommen. Damit hat B einen Anspruch gegen A auf Übergabe des Ferrari...
Sicher hast du in deiner ersten Vorlesung schon eine Menge gelernt.
Pause - 180 Minuten
Jetzt ist es zehn Uhr und wir haben noch 15 Minuten bis zur nächsten Vorlesung: Strafrecht. Sollen wir uns schnell einen Kaffee holen? Hast du noch weitere Fragen?
Vorlesung Strafrecht - 190 Minuten
Nun darfst du dir allerdings nicht vorstellen, dass das so abläuft wie in den nachmittäglichen Fernsehgerichtsshows. Davon sind wir zum Glück weit entfernt.
Ein kleiner Übungsfall könnte zur Veranschaulichung beispielsweise so aussehen: A und B streiten sich. Plötzlich holt B ein Messer hervor und sticht damit auf den A ein. Hat B sich einer Körperverletzung strafbar gemacht? Auch hierfür gibt es natürlich wieder eine Vorschrift, nämlich § 223 des Strafgesetzbuches (StGB): "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Und wieder sagt unser Bauchgefühl und auch unser gesunder Menschenverstand: Na klar! B hat eine Körperverletzung begangen. Das stimmt natürlich. Liegt aber auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder gar ein Mordversuch (§§ 211, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor?
Wie sieht es denn mit folgender Fallgestaltung aus:
Blutet man dabei? - Manchmal ja!
Damit alle wissen, wovon denn genau die Rede ist, definiert der Jurist diesen Begriff so: "Eine Körperverletzung ist jede unangemessene, üble Behandlung, die das Wohlbefinden und die körperliche Integrität eines anderen mehr als nur unerheblich beeinträchtigt."
Dein Stirnrunzeln verrät, dass dir diese wunderschöne Definition noch nicht bestimmt genug ist. Und du hast Recht, denn was "unangemessen" oder "übel" ist, sagt sie dir nicht. Das ist das Spannende an der Geschichte, denn nun ist dein Argumentationsgeschick gefragt. Dazu dienen dir nicht nur juristische Argumente, sondern auch Schilderungen aus dem wahren Leben. Und im wahren Leben weiß jeder, dass es nicht angemessen ist, mit einem Messer auf jemanden einzustechen.
Ach ja, schau mal: Das hier ist übrigens das Strafrecht-Skript. Der Prof. hat es drucken lassen und uns in der ersten Stunde für 12 Euro verkauft. Es erleichtert das Mitschreiben und liefert uns eine Übersicht der Themen, die wir bis zur Klausur bearbeiten. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob er das Skript kauft oder nicht. Der Prof. wird dir in der Klausur auch keine Punkte abziehen, wenn du es nicht tust. Außerdem haben wir nicht in jedem Fach ein Skript, denn jeder Prof. handhabt das anders. Bei einigen ist man auf die gute alte Technik des Mitschreibens angewiesen; andere stellen Folien ins Internet auf die Lehrstuhlseite, wieder andere bevorzugen es, Materialien auf der Lernplattform clix hochzuladen. Und schließlich stellen einige nicht nur Folien, sondern auch Skripte im pdf-Format zur Verfügung. Eine Gemeinsamkeit haben die Skripten jedoch alle: Sie müssen von dir ausgedruckt werden. Dies kannst du zu Hause tun. Stattdessen kannst du natürlich auch in der Uni ins Internet gehen und dir die Materialien dort ausdrucken.
Was du auf jeden Fall für alle Veranstaltungen und zum Lernen brauchst, sind Gesetzestexte, also z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Grundgesetz (GG). Die gibt es in fast allen Buchhandlungen als Taschenbücher.
Welche Lehrbücher du kaufst, hängt von dir ab. Zu Semesterbeginn werden dir die Profs einige empfehlen.
Du solltest dich allerdings daran gewöhnen, dass du in Jura niemals ALLES wissen wirst, sondern an einer soliden "Wissensbasis" arbeitest, sowie an der Fähigkeit, dich schnell selbstständig in unbekannte Themengebiete einarbeiten zu können.
Bibliothek - 310 Minuten
Das da ist der Kopierkarten-Automat. Für 3 Euro oder 5 Euro kannst du hier Kopierkarten kaufen, mit denen du dann den kleinen Kasten neben dem Kopierer deiner Wahl fütterst. Am Eingang der Bibliothek passierst du eine Theke, an der recht freundliche Leute sitzen, die dir nicht nur bei Fragen helfen, sondern auch einen kritischen Blick auf das werfen, was du mit dir rein oder raus nimmst.
Hier stehen neben Lehrbüchern auch Kommentare, in denen der Bedeutungsgehalt einzelner Normen im Detail erörtert wird.
Wenn du möchtest, können wir den Abschnitt kopieren. Dann hast du ein Souvenir, das dich an deinen Tag an der Uni erinnert.
An die Bedienung des Kopierers gewöhnt man sich schnell. Gerade wenn man viel zu kopieren hat, lernt man die Funktion, etwas verkleinern zu können, zu schätzen.
Zeit für die Mittagspause.
Mittagspause: Mensa - 330 Minuten
Vorlesung Staatsrecht I - 390 Minuten
Die Vorlesung Staatsrecht I gehört zu den Basisveranstaltungen im Öffentlichen Recht. Sie ist elementar für das Verständnis des gesamten deutschen Rechtssystems sowie der politischen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland. Sie befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Staates (Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat) sowie mit Aufbau und Aufgaben der obersten Staatsorgane (z.B. Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht). Maßstab ist unsere Verfassung, das Grundgesetz. Um nur ganz wenige Fragen beispielhaft anzureißen:
- Ist es zulässig, ein Bundesland mit einem anderen zu "verschmelzen"?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Partei verfassungswidrig?
- Darf der Bundesumweltminister ein Land anweisen, ein Atomkraftwerk zu schließen? Oder ist dafür der jeweilige Landesminister zuständig?
- Darf der Bund ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen? Oder sind dafür die Länder zuständig?
- Was passiert, wenn der Bundesrat einem Bundesgesetz nicht zustimmt?
- Darf der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen, um anschließend zurückzutreten und damit Neuwahlen zu erreichen?
- Was ist und wie "funktioniert" eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht?
- Wie viele Staatsschulden dürfen Bund und Länder aufnehmen?
Wenn du politisch interessiert bist, wird dir das Staatsrecht, das ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts darstellt, keine Schwierigkeiten bereiten. Viel von dem Stoff wird dir auch schon im Politikunterricht begegnet sein. Auch im Öffentlichen Recht schreibst du Gutachten, denn auch hier prüfst du bestimmte Fragen. Die haben aber alle etwas mit dem Staat (Bund, Länder, Städte, Gemeinden usw.) zu tun. Das ist die Besonderheit des Öffentlichen Rechts. Die Fälle reichen vom Staatsrecht (worüber ich dir gerade erzählt habe) über das Verwaltungsrecht bis hin zu den Spezialmaterien des Steuer- und Sozialrechts.
Um deinen Gutachtenstil zu verbessern und um offene Fragen in einer überschaubaren Gruppe zu klären, solltest du generell Tutorien besuchen, egal in welchem Fach, auch wenn sie im Gegensatz zu den Arbeitsgemeinschaften keine Pflichtveranstaltungen sind.
Freizeit - 510 Minuten
Heimweg
O.k, vielleicht kommt die Frage etwas zu früh. Doch immerhin weißt du jetzt, wie ein typischer "Jurastudenten-Alltag" ungefähr aussieht. Außerdem hast auch schon ein bisschen "Uniluft" geschnuppert.Ich würde mich jedenfalls freuen, dich bald hier an der Universität des Saarlandes wiederzusehen. Und wer weiß, vielleicht treffen wir uns ja in der Bibliothek oder in einem der zahlreichen Cafés?
Deine Sandra



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