Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach § 48 BAföG
Das „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung“ sieht im § 48 BAföG vor, dass vom fünften Fachsemester an Ausbildungsförderung nur dann geleistet werden kann, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegt, in der ihm bescheinigt wird, „dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat“ (§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BAföG).
Das für diese Bescheinigung benötigte Formblatt 5 muss durch den jeweiligen Förderungsbeauftragten der Hochschule bestätigt werden. Der verantwortliche Hochschuldozent für Studierende der Wirtschaftswissenschaft ist Herr Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre. Daher sind die ausgefüllten Formblätter für Studierende der Wirtschaftswissenschaften an unserem Lehrstuhl abzugeben. Nach unserer Prüfung sowie der Bestätigung durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Waschbusch wird Ihr Antrag von uns unverzüglich an das BAföG-Amt weitergeleitet.
Sie erhalten das Formblatt 5 an unserem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre (Gebäude B 4 1, Zimmer 2.86) oder direkt beim BAföG-Amt (Gebäude D 4 1).
Wichtig:
Bitte geben Sie das vorab ausgefüllte Formblatt 5 sowie einen vom Prüfungsamt bescheinigten Leistungsnachweis während der BAföG Sprechstunde (montags, 10:30 bis 12:30 Uhr; Gebäude B4 1, Zimmer 2.86) ab. Dort werden Ihnen auch gerne weitere Fragen beantwortet.
Die zügige Bearbeitung der Anträge kann nur bei ordnungsgemäß ausgefüllten Bescheinigungen gewährleistet werden, da nur diese ohne Rückfragen unverzüglich bearbeitet werden können.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darum, uns rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Fristen des BAföG-Amtes die Bescheinigung einzureichen.
Vorgaben für die einzelnen Studiengänge: Die Vorgaben für die einzelnen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge orientieren sich an den jeweiligen Prüfungsordnungen und gehen aus den nachfolgenden Übersichten hervor, dort finden Sie auch Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5:
Betriebswirtschaftslehre (Diplom)
Anforderungen Betriebswirtschaftslehre (Diplom)
Anforderungen Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)
Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5
Beispielhaft ausgefülltes Formblatt 5
Wirtschaftsinformatik (Bachelor)
Anforderungen Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Prüfungsordnung vom 23.05.2002)
Anforderungen Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Prüfungsordnung vom 27.04.2009)
Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5
Beispielhaft ausgefülltes Formblatt 5
Wirtschaftspädagogik (Diplom)
Studienrichtung I:
Anforderungen Wirtschaftspädagogik – Studienrichtung I (Diplom)
Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5
Beispielhaft ausgefülltes Formblatt 5
Studienrichtung II:
Anforderungen Wirtschaftspädagogik – Studienrichtung II (Diplom)
Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5
Beispielhaft ausgefülltes Formblatt 5
Wirtschaft und Recht (Bachelor)
Anforderungen Wirtschaft und Recht (Bachelor, Prüfungsordnung vom 10.07.2008)
Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5
Beispielhaft ausgefülltes Formblatt 5
In der BAföG Sprechstunde (montags, 10:30 bis 12:30 Uhr; Gebäude B4 1, Zimmer 2.86) werden Ihnen gerne weitere Fragen beantwortet.
BAföG-Sprechstunde & Kontaktdaten:
Sie können sich montags von 10:30 - 12:30 Uhr an
Frau Esther Engel
Campus
Gebäude B4 1, Zimmer 2.86,
66123 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681 / 302 - 4020
E-Mail: bafoeg(at)wiwi.uni-saarland.de
wenden.
Anschrift:
Universität des Saarlandes
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre
z. Hd. Frau Esther Engel
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Anforderungen Wirtschaft und Recht (Bachelor)


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