Graduiertenförderung der Universität des Saarlandes

   


 

 

 Aktueller Hinweis:  

  • Im Zuge der Neustrukturierung der Graduiertenförderung der Universität des Saarlandes ist die Antragstellung zur Regelförderung (Neubewerbung) ab sofort nur noch einmal jährlich möglich, und zwar jeweils zum 15. Dezember für einen Förderbeginn ab 1. April des darauffolgenden Jahres (Verschiebungen des Förderbeginns sind jedoch möglich; s. Merkblatt der Graduiertenförderung weiter unten). 

 

  • Anträge auf Weiterförderung (Anträge auf Fortbewilligung eines gewährten Stipendiums) können jedoch vorübergehend weiterhin zweimal jährlich gestellt werden, jeweils zum 15. Dezember für eine Weiterförderung ab 1. April bzw. zum 15. Juni für eine Weiterförderung ab 1. Oktober.

 


 

 


Die Universität des Saarlandes hat mit § 65 a des Universitätsgesetzes (UG) und der Aufhebung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) die Möglichkeit, das Promotionsstudium finanziell zu fördern. Die hierfür eingesetzten Mittel werden vom Land zur Verfügung gestellt. 

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht, und ein Promotionsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe von persönlicher Eignung und fachwissenschaftlicher Gutachten im Wege der Bestenauslese. Die persönliche Eignung bestimmt sich insbesondere nach dem Grad der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie nach der Qualität des Zeugnisses über den Hochschulabschluss.

 

Dauer der Förderung 

Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel 

  • beim Grundstipendium zwei Jahre und
  • beim Abschlussstipendium ein Jahr,

mit der Möglichkeit der anschließenden Weiterförderung um ein weiteres Jahr (Grundstipendium) bzw. drei Monate (Abschlussstipendium).

 

Höhe des Stipendiums

Die Höhe des Stipendiums beläuft sich auf monatlich 900 €, ggf. zuzüglich 150 € Zuschlag pro unterhaltspflichtigem Kind. Eigenes Einkommen ist anzurechnen, sofern dieses nicht aus einer zugelassenen Nebentätigkeit (s.u.) resultiert. Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten und weitere Zuwendungen für die Beteiligung am Graduiertenprogramm der Universität des Saarlandes (GradUS) sind auf Antrag in begrenztem Umfang möglich. 

 

Nebentätigkeiten

Mit der Förderung vereinbar sind ausschließlich wissenschaftliche und wissenschaftsnahe Tätigkeiten im Umfang von maximal acht Semesterwochenstunden. Einkünfte aus diesen Tätigkeiten führen nicht zu einer Verminderung des Stipendiums.

 

Termine zur Antragsstellung

Siehe Informationen im "Aktuellen Hinweis" oben und rechte Spalte.
Eine Verschiebung des Förderungsbeginns (um in der Regel nicht mehr als sechs Monate) ist auf Antrag möglich. Die für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen werden in der Ordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Graduiertenförderung) vom 2. Juli 2009 (Download: s.u.) aufgeführt.

 

Rechtliche Grundlage

 

Merkblatt für die Antragstellung und für Stipendiaten der Graduiertenförderung

 

Antragsformulare


Bitte reichen Sie das Antragsformular mit allen erforderlichen Anlagen vor Ablauf des o.g. Termins persönlich an folgender Stelle ein:


Universität des Saarlandes
Präsidialamt
z. Hd. Frau Daniela Brück
Campus Gebäude A2 3, Zi. 1.02
D-66123 Saarbrücken

 

Gesamtkolloquium der Graduiertenförderung / Kolloquiumsband

Einmal jährlich findet ein Gesamtkolloquium der Stipendiat/inn/en der Graduiertenförderung statt. Die Präsentationen der Doktorand/inn/en und Nachwuchskünstler/innen während des Gesamtkolloquiums werden dabei auf freiwilliger Basis in Form von Abstracts in einem Kolloquiumsband elektronisch publiziert. Auf dieser Webseite können Sie den ersten Kolloquiumsband der Graduiertenförderung vom Open-Access-Server der UdS (SciDok) herunterladen.

 

Kontakte 
für Fragen zur Graduiertenförderung:

Daniela Brück, Präsidialbüro
Gebäude A2 3, Zimmer 1.02
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-2001
Fax: + 49 (0) 681 / 302-2099
d.brueck[at]univw.uni-saarland.de


Dr. Theo Jäger
Graduiertenprogramm GradUS
Präsidialbüro, Gebäude A2 3
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-58095
t.jaeger[at]mx.uni-saarland.de

 

URL dieser Webseite: www.uni-saarland.de/graduiertenfoerderung