Graduiertenförderung der Universität des Saarlandes
Die Universität des Saarlandes hat mit § 65 a des Universitätsgesetzes (UG) und der Aufhebung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) die Möglichkeit, das Promotionsstudium finanziell zu fördern. Die hierfür eingesetzten Mittel werden vom Land zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht, und ein Promotionsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe von persönlicher Eignung und fachwissenschaftlicher Gutachten im Wege der Bestenauslese. Die persönliche Eignung bestimmt sich insbesondere nach dem Grad der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie nach der Qualität des Zeugnisses über den Hochschulabschluss.
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel
- beim Grundstipendium zwei Jahre und
- beim Abschlussstipendium ein Jahr,
mit der Möglichkeit der anschließenden Weiterförderung um ein weiteres Jahr (Grundstipendium) bzw. drei Monate (Abschlussstipendium).
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beläuft sich auf monatlich 900 €, ggf. zuzüglich 150 € Zuschlag pro unterhaltspflichtigem Kind. Eigenes Einkommen ist anzurechnen, sofern dieses nicht aus einer zugelassenen Nebentätigkeit (s.u.) resultiert. Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten und weitere Zuwendungen für die Beteiligung am Graduiertenprogramm der Universität des Saarlandes (GradUS) sind auf Antrag in begrenztem Umfang möglich.
Nebentätigkeiten
Mit der Förderung vereinbar sind ausschließlich wissenschaftliche und wissenschaftsnahe Tätigkeiten im Umfang von maximal acht Semesterwochenstunden. Einkünfte aus diesen Tätigkeiten führen nicht zu einer Verminderung des Stipendiums.
Termine zur Antragsstellung
- bis 15. Dezember für den Förderungsbeginn ab 1. April
- bis 15. Juni für den Förderungsbeginn ab 1. Oktober
Eine Verschiebung des Förderungsbeginns (um in der Regel nicht mehr als sechs Monate) ist auf Antrag möglich. Die für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen werden in der Ordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Graduiertenförderung) vom 2. Juli 2009 (Download: s.u.) aufgeführt.
Rechtliche Grundlage
Merkblatt für die Antragstellung und für Stipendiaten der Graduiertenförderung
Antragsformulare
Bitte reichen Sie das Antragsformular mit allen erforderlichen Anlagen vor Ablauf des o.g. Termins persönlich an folgender Stelle ein:
Universität des Saarlandes
Präsidialamt
z. Hd. Frau Daniela Brück
Campus Gebäude A2 3, Zi. 1.02
D-66123 Saarbrücken
Termine Antragsstellung
bis 15. Dez. für Frühjahrstermin
Förderungsbeginn ab 01. April
bis 15. Juni für Herbsttermin
Förderungsbeginn ab 01. Oktober
Kontakt
Daniela Brück
Gebäude A2 3, Zimmer 1.02
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-2001
Fax: + 49 (0) 681 / 302-2099
oder
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