Trennungsrechnung

In der Absicht, Wettbewerbsverfälschungen des gemeinsamen Binnenmarkts durch Quersubventionen aus staatlichen Mitteln zu verhindern, hat die Europäische Union mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Anwendung der Trennungsrechnung allgemein verbindlich gemacht. Diese Gesetzesregelung zielt darauf, nichtwirtschaftliche von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu trennen. Für letztere Aktivitäten ist der Nachweis einer Kalkulation auf Basis der Vollkostenrechnung zu erstellen.

 

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen die Koordinationsstelle Nationale Forschungsförderung zur Verfügung.

 

Ausführliche Informationen sowie das Drittmittelformular und weitere Unterlagen finden Sie im Intranet der UdS.

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