Unterweisung von Beschäftigten
Beschäftigte müssen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden (§12 (1) Arbeitsschutzgesetz, §4 GUV V-A1).
Hilfestellung und weitere Infos erhalten Sie über den Unterweisungsleitfaden des AAUs.

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