Beihilfe, was ist das?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt ist.
Weitergehende Informationen zur Beihilfe finden Sie auf der Homepage des Saarlandes sowie unter www.rzvk-saar.de. Die Beihilfestelle unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema Beihilfe und erläutert Ihnen die Beihilfeberechnung.
Die Beihilfestelle
Öffnungszeiten und Ansprechpartner:
Herr Beuster
Montag, Mittwoch und Freitag
07:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Restliche Arbeitszeit von zu Hause aus.
Campus A5 3, EG Zimmer 0.21
Tel. 0681/302 4255 oder 06851/9743116
Fax: 0681/302 3175
Frau Stief
Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 16:00
Campus A5 3, EG Zimmer 0.22
Tel. 0681/302 3425

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