Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals
Achtung! Die Personalversammlung findet am MONTAG, den 4. Juni, um 14 Uhr in der Aula statt!
Mitteilungen
- Verkehrsgutachten Einfahrtsbereich
- Vorlage zur Geltendmachung weiterer Urlaubstage laut BAG-Urteil: „Unwirksamkeit der Lebensaltersstaffelung zur Dauer des Erholungsurlaubs"
- für Teilzeitbeschäftigte: Zitat aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): " §9 Verlängerung der ArbeitszeitDer Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."
- Rosenmontagsregelung 2012, es gilt die gleiche Regelung wie bereits 2010 (PRVuT)
- Regeln für mehr Sicherheit und Zivilcourage
- Präsentation des Personalrates auf der Begrüßungsveranstaltung (5.12.11)
Aktuell
- Personalversammlung: MONTAG, 4. Juni
- Vorlage zur Geltendmachung weiterer Urlaubstage laut BAG-Urteil: „Unwirksamkeit der Lebensaltersstaffelung zur Dauer des Erholungsurlaubs"
- Sicherheit auf dem Campus
- UdS-Intern
Informationen aus den beiden Personalräten der Uni des Saarlandes - März 2012
Kontakt
Universität des Saarlandes
Personalrat des wissenschaftlichen Personals
66041 Saarbrücken
Postf. 151150
Geb. A5 4, EG Zi. 0.23-0.27
Sekretariat
Magdalena Hofmann
Geb. A5 4 , Raum 0.24
Tel.: 0681 / 302-2403
Fax: 0681 / 302-4716
persrat.wiss(at)mx.uni-saarland.de
der gemeinsamen Zeitschrift der beiden Personalräte der UdS





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