Schwerbehindertenvertretung

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Hörgeschädigte haben das Recht, sich mithilfe von Dolmetschern oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu verständigen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Kostenträger sind hierbei z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Polizei, Gericht usw. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Sozialbüchern bzw. im Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz festgelegt. Dazu folgender Link:

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