Die Schwerbehindertenvertretung
berät
- bei Stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung oder Unfall,
- bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft, Verschlimmerungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren,
- bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze,
- bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle,
- bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit,
- vorzeitiger Ruhestandsversetzung
informiert
- zur Integrationsvereinbarung
- zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht und den damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften
- zu allen Fragen, die mit Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zusammenhängen
achtet
- auf die Einhaltung der rechtlichen Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir helfen Ihnen weiter





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