Strahlenschutz an der UdS
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Organisation des Strahlenschutzes an der UdS. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Seiten im Aufbau sind und nach und nach aufgebaut werden.
Aktuell: am 1. November 2011 ist die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (BGBL I Nr. 51 S. 2000 ff ) in Kraft getreten. Damit wurden sowohl die Strahlenschutzverordnung als auch die Röntgenverordnung geändert. Diese Änderungen sind zu beachten.
Grundsätzlich gilt: "Der Umgang mit ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung, radioaktive Stoffe) bedarf einer Genehmigung. Der Inhaber dieser Genehmigung ist die Universität mit dem Universitätspräsidenten als Strahlenschutzverantwortlichem."
Da der Universitätspräsident sich nicht selbst um die Strahlenschutzanglegenheiten kümmern kann ernennt er einen Strahlenschutzbevollmächtigten.
Der Strahlenschutzbevollmächtigte nimmt im Auftrag des Universitätspräsidenten dessen Aufgaben als Strahlenschutzverantwortlicher nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenerverordnung (RÖV) war. Der Strahlenschutzbevollmächtigte ist für die Abwicklung aller verwaltungstechnischen Aufgaben mit der Aufsichtsbehörde verantwortlich, dies sind unter anderem:
- Genehmigungsanträge /Anzeigen
- Begehungen
- Belehrungen
- Abfallbewirtschaftung (Zwischenlager)
- Beratung bei allen strahlenschutzrelevanten Fragestellungen
Bevollmächtigter für den Strahlenschutz
Dr. Andreas Wöhr
Geb. 76 Campus Homburg
2. OG. Zi. 213
Tel.: +49 (0)6841 / 16-26229
Fax.: +49 (0)6841 / 16-26525
Sekretariat
Annelore Malter
Geb. 76 Campus Homburg
1. OG. Zi. 113
Tel.: +49 (0)6841 / 16-26212
Fax.: +49 (0)6841 / 16-26211





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