Strahlenschutz an der UdS

 

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Organisation des Strahlenschutzes an der UdS. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Seiten im Aufbau sind und nach und nach aufgebaut werden.

 

Aktuell: am 1. November 2011 ist die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (BGBL I Nr. 51 S. 2000 ff ) in Kraft getreten. Damit wurden sowohl die Strahlenschutzverordnung als auch die Röntgenverordnung geändert. Diese Änderungen sind zu beachten.

 

Grundsätzlich gilt: "Der Umgang mit ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung, radioaktive Stoffe) bedarf einer Genehmigung. Der Inhaber dieser Genehmigung ist die Universität mit dem Universitätspräsidenten als Strahlenschutzverantwortlichem."

Da der Universitätspräsident sich nicht selbst um die Strahlenschutzanglegenheiten kümmern kann ernennt er einen Strahlenschutzbevollmächtigten.

Der Strahlenschutzbevollmächtigte nimmt im Auftrag des Universitätspräsidenten dessen Aufgaben  als Strahlenschutzverantwortlicher nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenerverordnung (RÖV) war. Der Strahlenschutzbevollmächtigte ist für die Abwicklung aller verwaltungstechnischen Aufgaben mit der Aufsichtsbehörde verantwortlich, dies sind unter anderem:

  •    Genehmigungsanträge  /Anzeigen
  •    Begehungen
  •    Belehrungen
  •    Abfallbewirtschaftung (Zwischenlager)
  •    Beratung bei allen strahlenschutzrelevanten Fragestellungen


 


Bevollmächtigter für den Strahlenschutz

Dr. Andreas Wöhr

Geb. 76 Campus Homburg

2. OG. Zi. 213
Tel.: +49 (0)6841 / 16-26229
Fax.: +49 (0)6841 / 16-26525

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Sekretariat

Annelore Malter

Geb. 76 Campus Homburg

1. OG. Zi. 113

Tel.: +49 (0)6841 / 16-26212
Fax.: +49 (0)6841 / 16-26211

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