Flexible Kinderbetreuung für Studierende und Bedienstete der Universität des Saarlandes
Oftmals wird an den Nachmittagen keine Betreuung angeboten, eine Betreuung fällt kurzfristig aus oder die Eltern benötigen nur eine kurze Betreuung zur Wahrnehmung von einzelnen Lehrveranstaltungen.
Studierende bzw. in der Lehre tätigen Eltern der Universität des Saarlandes (UdS) können im Sommersemester 2013 eine Unterstützung für die Betreuung ihres Kindes/ ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt wird, dass der Betreuungsgrund in studienrelevanten Tätigkeiten (wie z. B dem Besuch einer Vorlesung, dem Schreiben einer Hausarbeit ect.) und nicht in privaten Gründen liegt.
Das Projekt audit familiengerechte hochschule und der AStA unterstützen die Eltern durch die Vermittlung der BabysitterInnen aus der universitätsinternen Online-Babysittingbörse des audit und des AStA, helfen ggfs. bei der Organisation geeigneter Räumlichkeiten und erstatten die Kosten für die Betreuungsperson.
Die Eltern treten dabei in Vorleistung und sind verpflichtet der Betreuungsperson 10 Euro pro Stunde zu zahlen. Im Anschluss wird der Antrag auf Kostenübernahme und der Betreuungsvertrag an das audit übermittelt und die Rückerstattung damit eingeleitet.
Noch einmal im Überblick: Schritt-für-Schritt Anleitung zur flexiblen Kinderbetreuung:
- Kontaktaufnahme (möglichst frühzeitig) durch unser Anmeldeformular
- Warten auf Rückmeldung des audit mit den Kontaktdaten der Betreuungsperson
- Kontaktierung der Betreuungsperson und Absprache der Details
- Vertragsunterzeichnung (Betreuungsvereinbarung) bei Beginn der Betreuung
- Bezahlung der Betreuungsperson ( Vorleistung )
- Übermittlung des Erstattungsantrags sowie der Betreuungsvereinbarung (Kopie reicht aus) an das audit: auditfamile@uni-saarland.de





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