ECTS-Notensystem
Das ECTS sieht auch eine Bewertung der Studienleistungen vor. Dabei ersetzt diese Bewertung nicht die lokal vergebene Note anhand der deutschen Notenskala von 1 bis 5. Diese Note wird durch eine ECTS-Note lediglich ergänzt. Im Fall des Transfers von Credits ist diese Ergänzung unverzichtbar, sie empfiehlt sich aber auch bei der reinen Akkumulation von Credits, da sie Aufschluss über das relative Abschneiden des/der Studierenden gibt und auch in das Diploma Supplement aufgenommen werden sollte.
Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems. Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:
ECTS-Grade | Statistischer Wert | ECTS-Definition | Deutsche Übersetzung |
A | die besten 10 % | Excellent | hervorragend |
B | die nächsten 25 % | Very good | sehr gut |
C | die nächsten 30 % | Good | gut |
D | die nächsten 25 % | Satisfactory | befriedigend |
E | die nächsten 10 % | Sufficient | ausreichend |
Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden. FX bedeutet: „Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“, und F bedeutet: „Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“. Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch.
Im Gegensatz zu den Empfehlungen vom Juli 2000 rückt die HRK von der Empfehlung einer Umrechnung der lokalen Noten in das ECTS Bewertungsschema ab. Der Grund dafür ist, dass die Benotungskulturen in den einzelnen Fachgebieten und nationalen Hochschulsystemen so unterschiedlich sind, dass zusätzlich zur nationalen absoluten Bewertung der Studienleistung eine relative europäische, eben die ECTS-Note, gegeben werden sollte, die es erlaubt, die individuelle Leistung eines Studierenden in Bezug auf die anderen Studierenden richtig einzuordnen.
Damit tragfähige Aussagen über die prozentuale Verteilung möglich sind, sollte die Bezugsgruppe eine Mindestgröße umfassen, die sinnvoller Weise auf der Ebene der Fakultät oder des Fachbereichs definiert wird. Aus dem selben Grund sollten möglichst nicht nur der jeweilige Jahrgang, sondern auch vorhergehende Jahrgänge erfasst werden, so dass sich eine „wandernde Kohorte“ der letzten drei oder fünf Jahrgänge ergibt. An deutschen Hochschulen stehen entsprechende Vergleichsdaten häufig nicht zur Verfügung. Hierbei sind die Hochschulen und die Fachbereiche dazu aufgerufen entsprechendes Datenmaterial zu sammeln und aufzubereiten. Zunächst sollen jedoch „pragmatische Lösungen“ bei der Zuweisung der ECTS Note Anwendung finden. Diese pragmatischen Lösungen sollen die Vergleichbarkeit im europäischen Hochschulraum gewährleisten. Diese pragmatische Lösung mag Umrechnungen nach Tabellen beinhalten, sie kann aber auch darauf hinauslaufen, dass in Einzelfällen keine ECTS-Note vergeben wird.





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