09.03.2012
Informationen für behinderte Studierende
Informationen für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
In einigen Gebäuden auf dem Saarbrücker Campusgelände erleichtern Rampen und ebenerdige Zugänge den Weg zu Vorlesungsräumen und sonstigen Einrichtungen. Im gesamten Universitätsbereich sind ca. 20 Parkplätze für Behinderte eingerichtet. In Gebäude C5 2 (Verteilergeschoß, Foyer) wurde ein Blindenarbeitsplatz eingerichtet.
(siehe auch: Behindertengerechte Ausstattung in den Dienstgebäuden der Universität.)
Bei Fragen rund ums Studieren mit Einschränkungen oder chronischen Krankheiten an der Universität des Saarlandes hilft Ihnen die Kontaktstelle Studium und Behinderung gerne weiter:
http://www.uni-saarland.de/ksb
Weitere Informationen zum Studium und Behinderung bietet auch das Deutsche Studentenwerk:
http://www.studentenwerke.de/behinderung/.
Die Zentrale Studienberatung des Studienzentrum berät in Zusammenarbeit mit den Kontaktdozenten in den Fachbereichen zu Fragen der Studienvorbereitung, studienbegleitend und bei persönlichen Problemen. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen und ist selbstverständlich vertraulich. Das Studienzentrum verfügt über umfangreiches Informationsmaterial auch anderer bundesdeutscher Hochschulen. Darüber hinaus hilft es Behinderten bei Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibeformalitäten sowie bei allen Fragen, die mit der Integration in Universität und Studium im Zusammenhang stehen.
Aufgabe der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PPB) ist die Betreuung aller Studierenden in Problemsituationen - im Arbeits-, Kontakt-, Beziehungs- oder Persönlichkeitsbereich. Die therapeutischen Angebote umfassen Einzel- und Gruppentherapie, Lern- und Examenstraining sowie Informationsveranstaltungen für Studienanfänger. Das Sekretariat steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.
In Fragen zur Studienfinanzierung (BAföG etc.), insbesondere hinsichtlich der Sonderregelungen für Behinderte, gibt das Studentenwerk im Saarland e. V. an der Universität Auskunft. Die Mensen in Saarbrücken und Homburg - Ausgabe und Speisesaal - sind entweder über Aufzug oder ebenerdig zu erreichen. Für Behinderte gelten Sonderregelungen bei der Aufnahme in die Studentenwohnheime und bei der Festlegung der allgemeinen Wohnzeit. Behindertengerechte Wohnungen werden im Wohnheim Saarbrücken-Dudweiler, Richard -Wagner-Straße 91, und in Heim E, auf dem Saarbrücker Campus angeboten. Auskunft erteilt die Wohnheimabteilung des Studentenwerks.
Auf studentischer Ebene helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Familie und Gleichstellung der Studentenschaft (AStA). Ihre Aufgabe besteht u. a. darin, mit dafür zu sorgen, daß ein behindertengerechtes Studium möglich ist. Das Sozialreferat knüpft und unterhält Kontakte zu maßgeblichen Stellen in- und außerhalb der Universität, um möglichst schnell und unbürokratisch gerade auch Behinderten zu helfen.
Referat Familie und Gleichstellung
0681 302 4589
Zur Abklärung der beruflichen Möglichkeiten für behinderte Abiturient/inn/en und Studierende stehen auch die Fachdienste (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst) der Arbeitsämter zur Verfügung. Es werden auch Beratungen hinsichtlich finanzieller Hilfen während des Studiums durchgeführt. Studierende, die ihr Studium behindertenbedingt abbrechen müssen, können Unterstützung bei der Eingliederung in "nichtakademische Ausbildungsgänge" erhalten.
Verschiedene der oben genannten Personen und Institutionen sind Mitglieder des Arbeitskreises für behinderte Studierende und Studienbewerber unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten für Lehre und Studium. Der Arbeitskreis hat zum Zweck, die Rahmenbedingungen für das Studium von Behinderten an der Universität des Saarlandes zu verbessern, und setzt sich konkret für die Anliegen von behinderten Studierenden ein. So wurde zum Beispiel im Jahr 2001 durch die Unterstützung des Arbeitskreises ein Blindenarbeitsplatz an der Universität des Saarlandes eingerichtet und eine Informationsseite für blinde Studierende erstellt.
Informationen für behinderte Studierende zum Thema Semesterbeitrag:
Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderungsgrad, deren Behinderung sich studienerschwerend auswirkt, können vom Semesterbeitrag befreit werden (s. § 3 (1) 2. Gebührenordnung).
Beratungsstellen

Campus Center
Geb. A 4 4, 1. Etage (barrierefrei zugänglich)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Michelle Froese-Kuhn (Referentin)
0681 302 5025
0681 302 5026 (Fax)
Deutsches Studentenwerk
- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
- Studentenwerk im Saarland e.V.
- Studentenschaft (AStA)
Psychologisch-psychotherapeutische Beratungsstelle
Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung (0681 302 2515).
Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag - Freitag in der Zeit von 8.15 - 12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr.)
Campus Center, Geb. A 4 4, 2. Etage (barrierefrei zugänglich)
Technischer Ansprechpartner für den Blindenarbeitsplatz:
Christoph Clodo
Fachrichtung 4.7 - Allgemeine Linguistik
Geb. C7 4, Zi. 0.01
Tel: +49 681/302-70001
Fax: +49 681/302-70051
blindenarbeitsplatz AT coli.uni-saarland.de