Studieren in Teilzeit

 

Wer beispielsweise erwerbstätig ist, Kleinkinder betreut oder Angehörige pflegt und studieren möchte, braucht eine Lösung für die Vereinbarkeitsproblematik. Die Universität des Saarlandes bietet für diese Interessengruppe einen besonderen Service an:

Auf Antrag besteht die Möglichkeit, Teile des Studiums in Teilzeit zu studieren - soweit die entsprechende Prüfungsordnung des Faches dies erlaubt.

 

Allerdings gibt es keine "vorgefertigten" Teilzeitstudiengänge, die beispielsweise nur vormittags oder nachmittags studiert werden könnten. Teilzeit studieren an der Universität des Saarlandes bedeutet, dass man in bestimmten Semestern nur die Hälfte der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen besuchen muss. Es handelt sich also um eine individuelle Streckung bestehender Vollzeitstudiengänge.

Grundsätzliches:

Das Teilzeitstudium (TZS) begründet keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebots. Teilzeitstudierende müssen ihr Studium zwar eigenständig koordinieren beziehungsweise gestalten, allerdings helfen ihnen Experten der allgemeinen Studienberatung und der jeweiligen Fachberatung bei der Planung. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Artikel 16 der Rahmenprüfungsordnung der Universität des Saarlandes für Bachelor- und Master-Studiengänge (bmrpo, Dienstblatt 17 vom 06.10.2010) und der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs.

  

  • TZS und BAföG: Für BAföG-Berechtigte gibt es keine Förderung während der Teilzeit-Einschreibung. Ein Teilzeit-Semester wird aber bei der Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums nur als halbes Hochschulsemester gerechnet. Teilen Sie daher den Wechsel in eine Teilzeit-Einschreibung unbedingt dem BAföG-Amt mit.


  • Studieren in Teilzeit kann Auswirkungen haben, zum Beispiel auf die Studienförderung, die Leistungen staatlicher Stellen oder Krankenkassen, den Aufenthaltsstatus etc. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen!


  • Teilzeitstudierende können sich in der Regel nicht in mehrere Studiengänge einschreiben. 

 

 

Wer kann sich für ein TZS einschreiben?

Genau geregelt ist dies im Saarländischen Universitätsgesetz in § 71 Abs. 4:

Danach können in Studiengängen mit Teilzeitregelungen Bewerber als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden, wenn sie wegen

  

  • Berufstätigkeit
  • Schwangerschaft, Mutterschutz
  • Erziehung/Betreuung eines oder mehrerer Kinder
  • Betreuung von Angehörigen oder
  • anderer wichtiger Gründe (z.B. Krankheit / Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung)

 

dem Studium nur mindestens die Hälfte und höchstens 60 Prozent ihrer Arbeitszeit widmen können. 

 

 

Wie funktioniert ein TZS?

Die näheren Einzelheiten für die Teilzeiteinschreibung sind in der Immatrikulationsordnung vom 14. Februar 2007 (zuletzt geändert am 15. 09. 2010) geregelt. Dort heißt es in »§ 11 Teilzeitstudium«:

  

(1) Für die Teilzeiteinschreibung beziehungsweise die Rückmeldung für ein Teilzeitstudium gelten dieselben Voraussetzungen und Fristen wie für die Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung für ein Vollzeitstudium (§§ 2 bis 4).

  

(2) Der Antrag ist beim Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes für das unmittelbar folgende Semester zu stellen und gilt für einen bestimmten Studiengang. Besteht ein Studiengang aus mehreren Fächern, gilt er für alle gewählten Studienfächer.

  

(3) Der Antrag auf eine Teilzeiteinschreibung richtet sich auf ein Semester und muss für weitere Semester erneut gestellt werden. Er wird nur wirksam, soweit die Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs dies zulässt. Andernfalls gilt die Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung für ein Vollzeitstudium.

  

(4) Studierende im Teilzeitstudium haben denselben Status wie Vollzeitstudierende. Die Höhe des Semesterbeitrags wird nicht berührt; die Höhe der Studiengebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als volle Hochschulsemester gezählt. 

 

 

Wie funktioniert die Einschreibung in ein TZS?

Das genaue Vorgehen für die einzelnen Fächer ist durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt. Um festzustellen, ob Sie zur Gruppe der Berechtigten zählen, sollten Sie:

  

  • sich bei der allgemeinen Studienberatung und/oder bei der Fachberatung informieren,


  • die Prüfungsordnung einsehen (erhältlich bei der Zentralen Studienberatung, bei den Dekanaten, in den Prüfungssekretariaten oder auch im Internet).

 

In manchen Prüfungsordnungen ist eine fachbezogene Zustimmung zum Studieren in Teilzeit vorgesehen.

In diesem Falle muss die entsprechende Zustimmung zum Studieren in Teilzeit im Prüfungssekretariat eingeholt werden. 

 

In jedem Fall ist beim Studierendensekretariat der Antrag auf Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung mit Zusatzantrag auf Teilzeitstudium zu stellen.

 

Erst dann ist offiziell eine Einschreibung als Teilzeit-Studierender erfolgt.

 

Klären Sie bitte alle diese Formalitäten rechtzeitig.

 

 

Wissenswertes

  • In Studiengängen ohne Regelung zum Studieren in Teilzeit ist eine Einschreibung oder Rückmeldung nur in Vollzeit möglich.


  • Eine Auffangregelung für Studiengänge, deren Prüfungsordnung noch nicht angepasst ist, existiert nicht.


  • Einige Fächer sehen bei Teilzeiteinschreibung eine obligatorische Beratung vor.

 

Spätestens nach zwei Semestern in Teilzeit sollten Sie sich beraten lassen. 

Kontakt:

Allgemeine Beratung

 

Zentrale Studienberatung

Campus Center A4 4

Tel. +49 (0)681 302-3513

studienberatung(at)uni-saarland.de

 

AStA

Referat für Familie und Gleichstellung

Gebäude A5 2
Tel. +49 (0)681 302-4589

familie(at)asta.uni-saarland.de

 

audit familiengerechte hochschule

Dr. Sybille Jung
Campus Center A4 4
Tel. +49 (0)681 302-2911

auditfamilie(at)uni-saarland.de

 

 

Fachliche Beratung

Studienfachberatung
siehe www.uni-saarland.de/studium 

 

Beratung zum Thema Zusatz-Antragstellung

  

Studierendensekretariat

Ariane Sersch
Gebäude A4 2, Zi. 0.09

Tel. +49 (0)681 302-5491