Zweithörer
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen, insbesondere der Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien, können auf Antrag und im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität als Zweithörerinnen/Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen zugelassen werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen, die an der eigenen Universität nicht angeboten werden. Sie müssen hierzu die in der Studienordnung verankerten Voraussetzungen erfüllen.
Die Gebühr für Zweithörer beträgt 229,15 EUR pro Semester (Sommersemester 2013)
(200,00 EUR Studiengebühr + 29,15 EUR Studentischer Sozial-
beitrag). Zweithörer der Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien sind gegenseitig von Gebühren / Beiträge befreit. In diesem Betrag ist kein Semesterticket enthalten.
Nach Feststellung der Berechtigung erfolgt die Einschreibung als Zweithörerin/Zweithörer unter Angabe der Lehrveranstaltungen, an denen die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen will. Eine Einschreibfrist besteht nicht.
Formular für die Beantragung der Zweithörerschaft
Sofern Ihre Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Fach zum Wintersemester 2007/2008 oder später begonnen wurde, ist die Vorlage einer erneuten Zweithöhrerschaftsgenehmigung durch die/den zuständige/n hiesige/n Dekan/in einzureichen, falls diese das kommende Semester nicht mehr abdeckt.
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