Beurlaubung und Auslandsaufenthalt
Wird das Deutschlandstipendium auch während eines Urlaubssemesters weitergezahlt?
Während eines Urlaubssemesters wird das Deutschlandstipendium nicht weitergezahlt, weil in dieser Zeit keine Studienleistungen erbracht werden. Daher müssen Sie uns eine Beurlaubung umgehend melden. Im Anschluss an die Beurlaubung wird das Stipendium wieder ausgezahlt und um die Zeitspanne der Beurlaubung verlängert.
Sind DAAD-Förderungen neben dem Deutschlandstipendium möglich?
Eine Förderung durch den DAAD ist im Einzelnen zu prüfen. Als Orientierung gilt: Mobiltätszuschüsse (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) sind mit dem Deutschlandstipendium vereinbar. Eine Förderung, die 30€ im Monat übersteigt, muss dagegen geprüft werden.
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Kontakt
Dr. Katrin Baltes
Tel.: 0681/302-2606
Miriam Bilke M.A.
Tel.: 0681/302-2671






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