Wer kann Projektvorschläge einreichen und wie sind diese einzureichen?


Alle Mitglieder der Universität können Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium einreichen.

 

Vorschläge für die jeweiligen Fakultäten müssen an die zuständigen Dekanate gerichtet werden. Die jeweiligen Richtlinien legen die Fakultäten fest und können an entsprechender Stelle erfragt werden. Eine Übersicht zu den Ansprechpartnern in den Fakultäten finden Sie hier.

 

Anträge für zentrale oder fächerübergreifende Projekte werden an die Vizepräsidentin / den Vizepräsidenten für Lehre und Studium gerichtet. Vorschläge zur Verwendung der Mittel müssen dabei auf folgende Punkte eingehen, um eine zweckentsprechende Bewertung und Entscheidung zu ermöglichen:

  1. Gegenstand und Konzeption des zu fördernden Vorhabens;
  2. Ziele des Vorhabens und Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium;
  3. Bestandsaufnahme und Mängelanalyse (ggf. unter Verweis auf Umfragen, Evaluationen).
  4. Methoden und Instrumente zur Qualitätskontrolle mit Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse nach Abschluss des Vorhabens;
  5. Gesamtsumme; Finanz- und Personalplan: Personalkosten, Honorare, Reisekosten, Sachkosten (ggf. mit Folgekosten / Wartungskosten / Software-Updates) müssen gesondert ausgewiesen werden;
  6. Zeitplan mit Meilensteinen (bei großen Vorhaben).

Zur Antragstellung für zentrale und fächerübergreifende Projekte steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.

 

Die Vorschläge für das Wintersemester 2012/13 und das Sommersemester 2013 sind bis zum 14.05.2012 zu adressieren an:

 

Vizepräsident für Lehre und Studium
z.Hd. Frau Karoline Jorzyk
Universität des Saarlandes
Geb. A2 3
Postfach 151150

66041 Saarbrücken
E-mail: k.jorzyk(at)univw.uni-saarland.de

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

Karoline Jorzyk

Tel. 0681/302-4138

E-Mail: k.jorzyk(at)univw.uni-saarland.de

 

 

Antragsfrist für das Wintersemester 2012/13 sowie das Sommersemester 2013:

 

14.05.2012

 

Wichtig: Ab sofort erfolgt die Vergabe zentraler Kompensationsmittel einmal jährlich, jeweils zum Wintersemester!

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