Wer entscheidet über die Verwendung der Kompensationsmittel?

 

70 Prozent der Kompensationsmittel erhalten die Fakultäten und die fakultätsübergreifenden Zentren. Damit fällt die Entscheidung an den Stellen, die das Studium vor Ort im direkten Kontakt mit den Studierenden gestalten. Über die Mittelvergabe entscheidet die Dekanin / der Dekan unter Einbindung der Studierenden sowie der Stellungnahme durch den Fakultätsrat.

 

Die verbleibenden 30 Prozent stehen für zentrale und fächerübergreifende Projekte zur Verfügung. Über die Verwendung der Mittel entscheidet das Universitätspräsidium unter Einbindung der Studierenden sowie der Stellungnahme durch den Senat.

 

Mehr Informationen über das Vergabeverfahren finden sie in den Vergabeeckpunkten.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

Simon Koch

Tel. 0681/302-3889

E-Mail: s.koch(at)univw.uni-saarland.de

 

WICHTIG: Die Antragsfrist für zentrale Kompensationsmittel des Studienjahres 2013/14 endet am

Freitag, den 19. April 2013.

 

Ab dem Wintersemester 2012/13 erfolgt die Vergabe zentraler Kompensationsmittel einmal jährlich für ein Studienjahr (Wintersemester und Sommersemester).

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