Vertrag
Arbeitsverhältnisse sollten immer vertraglich geregelt sein, egal wie lang oder kurz sie ausfallen oder wie hoch die Bezahlung ist. Dies liegt nicht nur im Interesse des Studierenden, sondern auch in dem des Unternehmens. In diesem Vertrag sollten mindestens folgende Angaben festgehalten werden:
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Beginn und Dauer des Praktikums
- Arbeitszeitregelung
- Aufgaben oder Ziele während des Praktikums
- Pflichten des Praktikanten (z.B. Verhalten im Krankheitsfall u.ä.)
- Unfallversicherung
- Vergütung
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf Betriebsvereinbarungen
Vergütung
Bei Pflichtpraktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Vergütung oder Urlaub. Während eines freiwilligen Praktikums hingegen hat der Student einen Anspruch auf angemessene Vergütung (§§26, 17 BBiG). Ob und wie hoch die Zahlung erfolgt, liegt im Ermessen des Unternehmens. Bedenken Sie bitte jedoch, dass viele Studierende ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und daher auf ein gewisses Einkommen angewiesen sind.
Versicherung
Die einzelnen Versicherungspflichten sind teilweise sehr unterschiedlich geregelt und von verschiedenen Faktoren abhängig. Bitte besprechen Sie die individuellen Vorgaben ggf. mit Ihrem Steuerberater ab. Weitere Hinweise dazu finden Sie außerdem im Leitfaden Praktikum des BMAS und in der Broschüre Studenten als Praktikanten der IHK.
Haftung
Die auf diesen Seiten aufgeführten Hinweise, Vorgaben und Links wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt um erste Informationen zu vermitteln. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.





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