1. Bewerbung in ein 1. Fachsemester (i.d.R. Studienanfänger/innen)
Für alle in der Studiengangübersicht mit "U" oder "Z" gekennzeichneten Studiengänge ist eine Bewerbung in Form eines Antrages auf Zulassung (Online-Formular) erforderlich. An wen diese Bewerbung zu richten ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Von der Bewerbung in ein 1. Fachsemester ist in der Regel ausgeschlossen, wer in dem gewünschten Studiengang bereits an einer Hochschule in Deutschland als ordentlich Studierender eingeschrieben ist (zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester siehe Punkt 8).
Bewerbung an: Bewerberkreis: | Bei Studiengängen, die in der Studiengangübersicht mit "U“ gekennzeichnet sind: | Bei Studiengängen, die in der Studiengangübersicht mit "Z“ gekennzeichnet sind: |
Deutsche und ausländische Studienbewerber/innen mit deutschem Abitur (Hochschulzugangsberechtigung) | Universität des Saarlandes | Stiftung für Hochschulzulassung |
Sonstige EU- oder EWR-Bürger/innen (Europ. Wirtschaftsraum) | Universität des Saarlandes | Stiftung für Hochschulzulassung |
übrige Studienbewerber-/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung | Universität des Saarlandes | Universität des Saarlandes |
Eine Bewerbung durch Telefax ist nicht möglich.
Bewerbungsfrist für die universitätsintern beschränkten Studiengänge ist bis spätestens 15. Juli zu einem Wintersemester; bis spätestens 15. Januar zu einem Sommersemester (Ausschlussfristen). Es zählt das Eingangsdatum, nicht das Datum des Poststempels!
Die Bewerberinformationen – insbesondere zu den Bewerbungsfristen - und Bewerbungsformulare der hochschulstart.de finden Sie online unter www.hochschulstart.de.
Für das Zulassungsverfahren für deutsche Studienbewerber/Innen, EU-Bürger/Innen, EWR-Bürger/Innen und Bildungsinländer/Innen für das 1. Fachsemester teilt Ihnen die Universität des Saarlandes bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester im Juli/August die Entscheidung über Ihren Zulassungsantrag mit; bei einer Bewerbung zu einem Sommersemester erfolgt diese Mitteilung Ende Januar oder im Februar. Im Falle einer Zulassung ist der Antrag auf Immatrikulation zu einem Wintersemester voraussichtlich im Juli/August bzw. zu einem Sommersemester Ende Januar oder im
Februar postalisch einzureichen. Weitere Hinweise zur Immatrikulation finden Sie auch im Zulassungsbescheid.
Im Studiengang Sportwissenschaft ist eine Immatrikulation zusätzlich abhängig vom Bestehen einer Eignungsprüfung in den letzten 18 Monaten. Anmeldeschluss zum Sporttest ist jährlich immer bis spätestens 31. Mai. Vom Erfordernis der Eignungsprüfung kann befreit werden, wer an einer anderen Hochschule eine gleichwertige Prüfung abgelegt oder Studienleistungen erbracht hat, die den Prüfungsleistungen gleichwertig sind, sofern diese Leistungen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Antrag auf Befreiung vom Sporteignungstest ist formlos mit den entsprechenden Nachweisen (Bescheinigung der detaillierten Prüfungsleistungen) an das Sportwissenschaftliche Institut der Universität des Saarlandes, Geb. B8 2 (Postfach 151150, D-66041 Saarbrücken) zu richten.





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