2. Einschreibung in Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen
Für die in der Studiengangübersicht mit "O" gekennzeichneten Studiengänge ist der Antrag auf Immatrikulation für das erste oder ein höheres Fachsemester zu einem Wintersemester in der Zeit von Anfang August bis Ende September und zu einem Sommersemester von Anfang März bis Ende März postalisch (Hinweis: Bei einer ggf. verspätet genehmigten Einschreibung bitte ich zu beachten, dass dann für die Immatrikulation zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 10.- € erhoben wird) an das
Studierendensekretariat
Campus A4 2, Erdgeschoss
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
ohne vorausgehendes Bewerbungsverfahren einzureichen. Sie brauchen also in diesem Fall keine Anmeldung o.ä. vor den genannten Terminen vorzunehmen. Die als zulassungsfrei bezeichneten Studiengänge bleiben dies auch bis zum letzten Tag der Einschreibung für numerus clausus freie Studiengänge.
Ausnahme: Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung* für das 1. Fachsemester:
- aus der EU bzw. Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- außerhalb der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
* Diese Ausnahme gilt nicht bei einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Großherzogtum Luxemburg, wenn dies dort nach luxemburger Recht erworben wurde.





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