Nachweis über Deutschkenntnisse

Die für ein Studium an der Universität des Saarlandes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  1. ein Zeugnis, das am Ausstellungsort zum Hochschulstudium berechtigt, wenn das Zeugnis in deutscher Sprache ausgestellt ist und an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde (i.d.R. deutsches Abiturzeugnis).
  2. einen Anerkennungsvermerk der hierfür zuständigen Stelle über die Gleichwertigkeit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, soweit sich die Anerkennung auf die Deutschkenntnisse erstreckt.
  3. das Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerber (DSH) oder über die bestandene Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS) gemäß den Richtlinien der Hochschulrektorenkonferenz.
  4. das Zeugnis über die bestandene Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung).
  5. das Zeugnis über das "Kleine deutsche Sprachdiplom" oder das "Große deutsche Sprachdiplom" oder das Zeugnis der "Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP)" eines Goethe-Instituts.
  6. das Zeugnis über das "Deutsche Sprachdiplom Stufe II" der Kultusministerkonferenz.
  7. ein Zeugnis über eine Hochschulzugangsberechtigung, das im Großherzogtum Luxemburg erworben wurde.
  8. ein Zeugnis "TestDaF" mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 oder 5 ausweist.

 

Von dem Sprachzeugnis sind befreit:

  • Austausch-/Programmstudenten
  • Studenten zum Auslandssemester