Nachweis über Deutschkenntnisse
Die für ein Studium an der Universität des Saarlandes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
- ein Zeugnis, das am Ausstellungsort zum Hochschulstudium berechtigt, wenn das Zeugnis in deutscher Sprache ausgestellt ist und an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde (i.d.R. deutsches Abiturzeugnis).
- einen Anerkennungsvermerk der hierfür zuständigen Stelle über die Gleichwertigkeit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, soweit sich die Anerkennung auf die Deutschkenntnisse erstreckt.
- das Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerber (DSH) oder über die bestandene Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS) gemäß den Richtlinien der Hochschulrektorenkonferenz.
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung).
- das Zeugnis über das "Kleine deutsche Sprachdiplom" oder das "Große deutsche Sprachdiplom" oder das Zeugnis der "Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP)" eines Goethe-Instituts.
- das Zeugnis über das "Deutsche Sprachdiplom Stufe II" der Kultusministerkonferenz.
- ein Zeugnis über eine Hochschulzugangsberechtigung, das im Großherzogtum Luxemburg erworben wurde.
- ein Zeugnis "TestDaF" mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 oder 5 ausweist.
Von dem Sprachzeugnis sind befreit:
- Austausch-/Programmstudenten
- Studenten zum Auslandssemester