Studienplatztausch
In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Genehmigungen eines Studienplatztausches durch die beteiligen Hochschulen sowie die Exmatrikulationsnachweise (bitte erst exmatrikulieren, wenn die Tauschgenehmigungen vorliegen) der Tauschpartner/innen einen Zulassungsbescheid ersetzen.
Anträge auf Studienplatztausch können nur genehmigt werden, wenn
- die vollständigen Unterlagen bis spätestens erster Vorlesungstag beim Studierendensekretariat eingehen,
- die Tauschpartner/innen im gleichen Studiengang und Fachsemester eingeschrieben sind. Im Studiengang Medizin müssen die Tauschpartner/innen im klinischen Studienabschnitt im gleichen klinischen Semester eingeschrieben sein,
- alle beteiligten Tauschpartner/innen eine endgültige Zulassung für einen Vollstudienplatz besitzen,
- die oder der Tauschpartner/in, der/die an die Universität des Saarlandes kommt, eine für die Universität des Saarlandes für den beantragten Studiengang gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bei ausländischer Vorbildung müssen zusätzlich noch ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen,
- bei einem Studienplatztauschantrag in ein höheres Fachsemester gleicher Ausbildungsstand vorliegt und es durch den Studienplatztausch zu keiner doppelten Leistungsnachfrage durch die Tauschpartner/innen kommt; Bestätigung des Dekanats auf dem Tauschantragsformular erforderlich (Ausnahme Studienplatztausch ins erste Fachsemester oder im Studiengang Medizin ins erste klinische Semester, wenn beide Tauschpartner/innen zu diesem Semester das Physikum bestanden haben)
Ein Studienplatztausch kann nur zwischen deutschen Universitäten erfolgen. Ein Fachhochschulstudiengang kann nicht mit einem gleichnamigen Studiengang der Universität getauscht werden. Ein Teilzeitstudium kann nicht mit einem Vollzeitstudium getauscht werden.
Sich aus dem Studienplatztausch ergebende Nachteile (insbesondere Studienverzögerungen) begründen keine Ansprüche gegen die Universität des Saarlandes.





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