Deutsch (Lehramt)

Das Fach Deutsch ist als allgemein bildendes Fach für das Lehramt an beruflichen Schulen (LAB), für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (LS1 + 2), für die Sekundarstufe I (LS1) sowie für das Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (LPS1) wählbar.

 

Die Lehramtsstudiengänge umfassen das Studium von zwei Lehramtsfächern und das Studium des Faches Bildungswissenschaften.

 

Struktur und Kombinationsmöglichkeiten

 

Hauptaufgabe von Deutschlehrer/inne/n ist es, heranwachsende Menschen in ihrer Sprachfähigkeit und in ihrer literarischen Bildung zu fördern. Dazu müssen sie sowohl Expert(inn)en sein für Sprache und Literatur als auch in der Anwendung dieses Wissens, um

  • Kindern und Jugendlichen Anleitung zu adäquatem Sprachgebrauch zu geben,
  • ihnen sprachliche Werkzeuge und Fähigkeiten zu vermitteln,
  • ihr Interesse an Literatur zu wecken,
  • ihnen Fertigkeiten zur Erschließung literarischer Texte zu vermitteln:

 

Im Umgang mit Sprache und Literatur sind sie Vorbild für junge Menschen.

 

Die hierfür erforderlichen sprach- und literaturwissenschaftlichen, aber auch fachdidaktischen, methodischen und diagnostischen Kompetenzen erwerben sie in literaturwissenschaftlichen, sprachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Hinzu kommt ein Modul „Sprecherziehung“ und ein Modul „Deutsch als Zweitsprache“ (letzteres nur für LAB und LA Sekundarstufe I). In die fachdidaktischen Module sind zwei Schulpraktika integriert.

 

Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, mindest. eine davon eine moderne Fremdsprache (1. Fremdsprache Niveau B2, 2. Fremdsprache Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens), sind i.d.R. durch Vorlage des Abiturzeugnisses nachzuweisen. Im LAB-Studiengang kann der Nachweis der 2. Fremdsprache durch eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung ersetzt werden.

Fehlende Sprachkenntnisse können in universitären Sprachkursen erworben werden.

 

Studiengangsdokumente

Für die zum Wintersemester 2012/2013 neu eingerichteten Lehramtsstudiengänge liegen uns derzeit folgende Studiengangsdokumente in vorläufiger Fassung vor:

 

Ordnungen:

Prüfungsordnung

Studienordnung

 

Fachspezifischer Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung

 

Studienplanung:

Modulhandbuch

Studienplan

 

 

Ordnungen 2010:

Prüfungsordnung

Studienordung

 

 

Fachspezifischer Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung 


Studienplanung:

Modulhandbuch 

Studienplan 

 

Sonstiges:

Sprachanforderungen

 

 

Für Studierende, die nach den Ordnungen von 2007 begonnen haben, gelten weiterhin die entsprechenden Fassungen.

 

Auf Antrag ist ein Wechsel in die neue Ordnung möglich.

Bewerbung

Zugangsformalitäten:
Alle Lehramtsfächer unterliegen derzeit Zulassungsbeschränkungen. Studienbeginn für das Lehramtsfach Deutsch ist das jeweilige Wintersemester. Der Antrag auf Zulassung ist bis spätestens

  • 15. Juli

zu richten an

 

Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Postfach 151150
D 66041 Saarbrücken

 

Die Aufnahme des Studiums ist derzeit nur zum Wintersemester möglich. Informationen zum Zulassungsverfahren liegen in der Regel erst Ende Mai/Anfang Juni vor.


Aktuelles Studienangebot mit Erläuterungen zum Zulassungsverfahren


Zu beachten: Für Deutsche und Ausländer/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten zum Teil abweichende Regeln - mehr, siehe auch Wegweiser Hochschulzugang.

Kontakt

Dr. Sascha Kiefer
FR Germanistik (Neuere deutsche Literaturwissenschaft)
Gebäude C5 3, Raum 214
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3346 
E-Mail: sascha.kiefer@mx.uni-saarland.de

 

 

Dr. Josef Schu
FR Germanistik (Neuere deutsche Sprachwissenschaft)
Gebäude C5 3, Raum 416
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3706
E-Mail: j.schu@mx.uni-saarland.de

 

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Zentrale Studienberatung

Campus Center
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Zentrum für Lehrerbildung

Universität des Saarlandes
Gebäude A5 4 (linker Eingang)
3. Obergeschoss
66041 Saarbrücken
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-64344
E-Mail: ZfL@mx.uni-saarland.de

 

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