Droit français et allemand (Licence/Bachelor)
Bewerbung
Die Art des Zulassungsverfahrens bestimmt sich nach der gewählten Studienvariante:
- Bewerberinnen und Bewerber der Studienvariante A: Die Bewerbung wird, je nach dem an welcher Universität im dritten Studienjahr der Licence de droit studiert werden soll, unmittelbar an die Universität Metz, Paris II und Straßburg gerichtet. Weitere Informationen zu den Bewerbungsverfahren der jeweiligen Universitäten können auf der Website des CJFA (www.cjfa.de) abgerufen werden.
- Bewerberinnen und Bewerber der Studienvariante B: Bewerbungen für diese Variante sind ausschließlich an das CJFA zu richten. Eine Bewerbung bei der Universität Paul Verlaine Metz ist nicht nötig, selbst wenn sie dort ihre "Licence" erwerben wollen.
Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber (Studienvariante A und B) erhalten vom CJFA im August eine Zulassungsmitteilung, in der die Fristen für die endgültige Einschreibung (Immatrikulation) im Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes angegeben sind. Es handelt sich um Ausschlussfristen. Die Einschreibung ist persönlich vorzunehmen. Eine Vertretung ist nicht zulässig.
Absolvent/inn/en eines
- internationalen Gymnasiums mit Schwerpunkt Deutsch-Französisch,
- deutsch-französischen Gymnasiums oder
- Gymnasiums mit bilingualem deutsch-französischen Zweig
erhalten vorab einen Studienplatz.
Besonderheiten der Immatrikulation bei der Studienvariante B:
Die Bewerbung für die Variante B erfolgt in zwei getrennten Verfahren:
1. Bewerbung für das Studium des französischen Rechts (Studiengang Droit) direkt beim CJFA
Die Bewerbungsunterlagen sollten so früh wie möglich, müssen jedoch spätestens vor dem 15. Juli beim CJFA eingegangen sein.
Die Bewerbung muss zunächst elektronisch über die Website des CJFA (www.cjfa.de) erfolgen. Dies dient dazu, eine Vorauswahl der Bewerber vornehmen zu können.
Anschließend müssen die Bewerber folgende Unterlagen an das CJFA schicken:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Studiengang Droit,
- eine beglaubigte Kopie des Abiturs bzw. des Baccalauréat, aus dem die Benotung im Fach Französisch bzw. Deutsch ersichtlich ist oder sofern die Bewerberin/der Bewerber bereits an einer französischen Fakultät eingeschrieben ist, eine Bestätigung der Übersendung seiner Studierendenakte an das CJFA durch diese Fakultät,
- einen Lebenslauf in französischer Sprache für deutsche Bewerberinnen und Bewerber bzw. in deutscher Sprache für französische Bewerberinnen und Bewerber und
- ein Passbild neueren Datums.
Bewerberinnen und Bewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch/französisch) mit einer anderen Hochschulzugangsberechtigung als dem Abitur, z.B. dem französischen Baccalauréat, können sich erst bei einer deutschen Universität einschreiben, nachdem sie ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung in einem Verfahren haben anerkennen lassen. Da die Fristen hierfür sehr kurz sind, wird empfohlen, dies so schnell wie möglich einzuleiten.
2. Bewerbung für das Studium des deutschen Rechts (Rechtswissenschaft) bei der Universität des Saarlandes
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Studienvariante B müssen zudem online einen besonderen Antrag auf Zulassung für den deutschen Studiengang Rechtswissenschaft stellen.
Alles zum Studienfach
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Kontakt
Centre Juridique Franco-Allemand CJFA
Geb. B4 1, 2. OG, Seitentreppe D
Tel.: (06 81) 302-21 21
E-Mail: cjfa(at)mx.uni-saarland.de






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