Droit français et allemand (Licence/Bachelor)

Der zweisprachige Studiengang »Droit« beinhaltet ein Grundstudium im französischen sowie im deutschen Recht. Er kann nach drei Studienjahren mit dem Bachelor-Abschluss der französischen Juristenausbildung, der »Licence de droit«, sowie mit einem zusätzlichen Zertifikat abgeschlossen werden. Im ersten und zweiten Studienjahr findet das Studium am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) statt, das der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes angehört. Das dritte Studienjahr wird an einer französischen Partneruniversität angeboten. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des französischen Rechts werden von französischen Hochschullehrern in französischer Sprache durchgeführt. Währenddessen entspricht das deutsche Jura-Studium vollständig der klassischen Juristenausbildung; sämtliche Vorlesungen werden zusammen mit den deutschen Studierenden besucht.

 

Der Studiengang »Droit« kann in zwei Varianten (A oder B) absolviert werden:

Die Variante A steht französischen und französischsprachigen Interessenten offen, die eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung besitzen und in erster Linie das Studium des französischen Rechts anstreben, dabei jedoch gleichzeitig Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben wollen. Diese schließen die Bereiche Bürgerliches Recht, Staatsrecht und deutsche Rechtsgeschichte ein.

Variante B wendet sich an Interessenten, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und in der Regel deutsche Staatsangehörige sind. Über ihr Studium des deutschen Rechts hinaus wollen sie nicht nur Grundkenntnisse im französischen Recht erwerben, sondern sich – gerade im Hinblick auf die fortschreitende Integration Europas – fundiertere Kenntnisse im französischen Recht aneignen.

Das dritte Studienjahr der Variante B wird an einer französischen Partneruniversität angeboten, entweder als gemeinsames Programm mit der Université de Lorraine oder als Austauschprogramm mit den Universitäten Panthéon-Assas (Paris II) beziehungsweise Strasbourg. Wird das dritte Studienjahr im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms an der Université de Lorraine abgeschlossen, so erhalten diese Absolventen der Varianten A und B sowohl eine »Licence de droit« der Université de Lorraine als auch eine »Licence de droit« der Saar-Uni sowie zusätzlich das Zertifikat „Studien des deutschen und französischen Rechts“. Studierende der Variante B müssen ihr Studium des deutschen Rechts in dieser Zeit nicht unterbrechen, da die Lehrveranstaltungen für diese Variante auch in Saargemünd stattfinden. Die Studierenden der Variante A führen ihr Studium dagegen ab dem dritten Studienjahr wieder an ihrer französischen Heimatuniversität fort.

 

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) hat den binationalen Studiengang in ihr Förderprogramm aufgenommen: Daher erhalten französische Studenten, die in den ersten beiden Jahren nach Saarbrücken kommen, und die deutschen Studenten während ihres dritten Studienjahres an der Université de Lorraine eine finanzielle Förderung.

 

Da es sich bei dem Studiengang »Droit« um ein echtes Doppelstudium handelt, ist es mit hohen Anforderungen verbunden. Von daher sollten Interessenten mündlich und schriftlich über besonders gute Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen und sich überdurchschnittliche juristische Fachleistungen zutrauen. Darüber hinaus ist ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich, da die beiden Komponenten des Studiums durchaus auch einmal zeitlich kollidieren können. Dennoch sollten sich motivierte und engagierte Interessenten hiervon nicht abschrecken lassen. Die zweisprachige Ausbildung im Recht zweier EU-Mitgliedsstaaten kann der erste Schritt hin zu einer internationalen Karriere sein, sei es als Anwalt, als Unternehmensjurist oder als Jurist in der EU.

 

Aufgrund von Besonderheiten bei der Bewerbung sollten sich Interessenten rechtzeitig auf den Seiten des CJFA (www.cjfa.de) informieren.

Studienverlauf

Das Studium am CJFA erstreckt sich über zwei Studienjahre, wobei die unterrichteten Fächer der Varianten A und B nicht identisch sind.

Das Studium der Variante A beinhaltet folgende Unterrichtsfächer:

 

1. Studienjahr (L1) Variante A

Französiches Recht

Deutsches Recht

Wintersemester :

  • Introduction générale au droit privé français
  • Travaux dirigés d'Introduction générale au droit privé français
  • Introduction générale au droit public français
  • Travaux dirigés d'Introduction générale au droit public français
  • Introduction historique à l’étude du droit



Wintersemester:

  • Bürgerliches Vermögensrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Vermögensrecht I
  • Tutorium Bürgerliches Vermögensrecht I
  • Allgemeiner Teil des Strafrechts
  • Arbeitsgemeinschaft Allgemeiner Teil des Strafrechts
  • Tutorium Allgemeiner Teil des Strafrechts
  • Histoire contemporaine économique et sociale de l'Allemagne 1871-1945

Sommersemester :

  • Droit civil: Théorie générale des obligations (Obligations I)
  • Travaux dirigés de droit civil (Obligations I)
  • Droit constitutionnel
  • Travaux dirigés de droit constitutionnel
  • Relations internationales et institutions européennes

Sommersemester

  • Bürgerliches Vermögensrecht II
  • Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Vermögensrecht II
  • Tutorium Bürgerliches Vermögensrecht II
  • Staatsrecht II (Grundrechte)
  • Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht II (Grundrechte)
  • Tutorium Staatsrechts II

2. Studienjahr (L2) Variante A

Wintersemester :

  • Droit civil: Théorie générale des obligations (Obligations II)
  • Travaux dirigés de droit civil (Obligations II)
  • Droit civil: Droit des biens
  • Droit administratif I
  • Travaux dirigés de droit administratif I
  • Droit pénal général
  • Finances publiques

Wintersemester :

  • Staatsrecht III
  • Sachen- und Bereicherungsrecht

 

 

 

Sommersemester :

  • Droit civil: Droit de la famille et des personnes
  • Travaux dirigés de droit civil (Famille, personnes)
  • Droit administratif II
  • Travaux dirigés de droit administratif II
  • Sciences politiques
  • Histoire du droit et des institutions

Sommersemester :

Wirtschaftswissenschaften für Juristen

 

 

 

 

Die Studierenden der Variante B besuchen neben den folgenden Fächern des französischen Rechts alle Lehrveranstaltungen des deutschen Studiengangs Rechtswissenschaft:


1. Studienjahr (L1) Variante B

Französisches Recht

Deutsches Recht

Wintersemester :

  • Introduction générale au droit privé français
  • Travaux dirigés d'Introduction générale au droit privé français
  • Introduction générale au droit public français
  • Travaux dirigés d'Introduction générale au droit public français

Sommersemester :

  • Droit civil: Théorie générale des obligations (Obligations I)
  • Travaux dirigés de droit civil (Obligations I)
  • Droit consitutionnel
  • Travaux dirigés de droit constitutionnel

 

  • Bürgerliches Vermögensrecht I
  • Bürgerliches Vermögensrecht II
  • Staatsrecht I und II (Organisatorischer Teil und Grundrechte)
  • Strafrecht I und II (Allgemeiner und Besonderer Teil)
  • Rechtsdurchsetzung
  • Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung der Verfahrensmaximen
  • Einführung in das Juristische Denken und Arbeiten

 



2. Studienjahr (L2) Variante B

Wintersemester :

  • Droit civil: Théorie générale des obligations
  • Travaux dirigés de droit civil (Obligations II)
  • Droit civil: Droit des biens
  • Droit administratif I
  • Travaux dirigés de droit administratif I
  • Théorie générale des obligations (responsabilité contractuelle et délictuelle)

Sommersemester :

  • Droit civil: Droit de la famille et des personnes
  • Travaux dirigés de droit civil
  • Droit administratif II
  • Travaux dirigés de droit administratif II

 

  • Schuldrecht
  • Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Allgemeines Verwaltungs- und Verfahrensrecht
  • Strafrechtliches Sanktionensystem
  • Staatsrecht III Teil 1 und 2 (Bezüge zum Europarecht und Bezüge zum Völkerrecht)
  • Europarecht I
  • Strafrecht III (Besonderer Teil)
  • Verfassungsprozessrecht
  • Rechts- und Verfassungsgeschichte I und II
  • Juristische Methodenlehre
  • Allgemeine Staatslehre

 

 

Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des französischen Rechts werden von Hochschullehrer/inne/n aus französischen Universitäten in französischer Sprache durchgeführt.

 

Das dritte Studienjahr wird an einer französischen Partneruniversität angeboten, entweder als gemeinsames Programm mit der Universität Paul Verlaine (Metz) oder als Austauschprogramm mit den Universitäten Panthéon-Assas (Paris II) bzw. Straßburg nach der 1. Staatsprüfung.

 

Studierenden der Variante A des CJFA erhalten einen bevorzugten Zugang zu weiterführenden deutsch-französischen Studiengängen, insbesondere

 

  • zum deutsch-französischen Programm der Universität Paul Verlaine in Metz mit seinen Verbindungen zu der Universität Trier,
  • zu deutsch-französischen Rechtsstudiengängen, wie z.B. dem „Master de droit franco-allemand“ (Paris II Assas – Humboldt-Universität Berlin oder Ludwig-Maximilians-Universität München) oder
  • zum „Magistère de juristes d’affaires franco-allemands“ (Straßburg – Freiburg i.B.).

 

Für Studierende der  Variante B haben die französischen und deutschen zuständigen Behörden folgende Erleichterungen entwickelt:

 

  • Für Studierende der Variante B gilt bei den für die Versetzung in das nächste Studienjahr erforderlichen Leistungspunkten im deutschen Recht eine gelockerte Regelung (§ 2a Abs. 4 JAO).
  • Durch das gemeinsame Programm mit der französischen Universität Paul Verlaine (Metz) müssen die Studierenden am CJFA  ihr deutsches Rechtsstudium im examensrelevanten 3. Studienjahr (5./6. Fachsemester) nicht unterbrechen, um die "Licence de droit" während eines Auslandsaufenthaltes in Frankreich zu erwerben. Sie setzen ihr deutsches rechtswissenschaftliches Studium an der Universität des Saarlandes fort und nehmen daneben an den Veranstaltungen im Rahmen der "Licence de droit" im nahe gelegenen Metz und Saargemünd teil. Ihnen werden dabei zwei Jahre eingeräumt, um das Programm des 3. Studienjahres zu absolvieren.
  • Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes ist die erste in Deutschland, an der das französische Recht als Schwerpunktbereich gewählt werden kann (§ 5a Abs. 2 Sätze 1 und 4 DRiG). Nach erfolgreich abgelegter "Licence de droit" kann sogar die für die erste juristische Prüfung erforderliche Schwerpunktbereichsprüfung dadurch ersetzt werden, dass sich die Studierenden die Noten der "Licence de droit" in Verbindung mit der Teilnahme an einem Seminar anerkennen lassen.
  • Wenn eine Jahresabschlussprüfung am CFJA mit Erfolg absolviert wurde, bleiben im deutschen Studiengang zwei Semester bei der Berechnung der Studienzeiten bis zum sogenannten "Freischuss" unberücksichtigt (§ 19 Satz 4 JAG).

 

Die Absolventen der Variante B haben darüber hinaus nach Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts in Frankreich, um zusätzlich noch einen Master 1 oder 2 zu erwerben und damit das gesamte französische Rechtsstudium zu durchlaufen:

 

  • Master 1 an der Universität Panthéon-Assas (Paris II) nach Abschluss des DEUG und bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung
  • Master 2 an der Universität Paul Verlaine Metz nach Abschluss der Licence und bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung

 

Da es sich bei den Varianten A und B um ein echtes Doppelstudium handelt, darf nicht übersehen werden, dass dies verständlicherweise mit hohen Anforderungen verbunden ist. Die Teilnahme an dem Programm ist daher nur denjenigen zu empfehlen, die - mündlich und schriftlich - über besonders gute Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen und die sich überdurchschnittliche juristische Fachleistungen zutrauen. Darüber hinaus erfordert sie von den Studierenden ein hohes Maß an Flexibilität, da das Risiko von zeitlicher Kollision zwischen den beiden Komponenten des Studiums nicht völlig zu vermeiden ist. Dennoch sollten sich motivierte und engagierte Interessent/inn/en hiervon nicht abschrecken lassen. Die zweisprachige Ausbildung im Recht zweier EU-Mitgliedsstaaten kann durchaus den ersten Schritt hin zu einer internationalen Karriere bedeuten, sei es als Anwalt, als Unternehmensjurist oder als Jurist in der EU.  

Bewerbung

Die Art des Zulassungsverfahrens bestimmt sich nach der gewählten Studienvariante:

  • Bewerberinnen und Bewerber der Studienvariante A: Die Bewerbung wird, je nach dem an welcher Universität im dritten Studienjahr der Licence de droit studiert werden  soll, unmittelbar an die Universität Metz, Paris II und Straßburg gerichtet. Weitere Informationen zu den Bewerbungsverfahren der jeweiligen Universitäten können auf der Website des CJFA (www.cjfa.de) abgerufen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber der Studienvariante B: Bewerbungen für diese Variante sind ausschließlich an das CJFA zu richten. Eine Bewerbung bei der Universität Paul Verlaine Metz ist nicht nötig, selbst wenn sie dort ihre "Licence" erwerben wollen.

Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber (Studienvariante A und B) erhalten vom CJFA im August eine Zulassungsmitteilung, in der die Fristen für die endgültige Einschreibung (Immatrikulation) im Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes angegeben sind. Es handelt sich um Ausschlussfristen. Die Einschreibung ist persönlich vorzunehmen. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

Absolvent/inn/en eines

  • internationalen Gymnasiums mit Schwerpunkt Deutsch-Französisch,
  • deutsch-französischen Gymnasiums oder
  • Gymnasiums mit bilingualem deutsch-französischen Zweig

erhalten vorab einen Studienplatz.


Besonderheiten der Immatrikulation bei der Studienvariante B:

Die Bewerbung für die Variante B erfolgt in zwei getrennten Verfahren:

1. Bewerbung für das Studium des französischen Rechts (Studiengang Droit) direkt beim CJFA

Die Bewerbungsunterlagen sollten so früh wie möglich, müssen jedoch spätestens vor dem 15. Juli beim CJFA eingegangen sein.

Die Bewerbung muss zunächst elektronisch über die Website des CJFA (www.cjfa.de) erfolgen. Dies dient dazu, eine Vorauswahl der Bewerber vornehmen zu können.

Anschließend müssen die Bewerber folgende Unterlagen an das CJFA schicken:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Studiengang Droit,
  • eine beglaubigte Kopie des Abiturs bzw. des Baccalauréat, aus dem die Benotung im Fach Französisch bzw. Deutsch ersichtlich ist oder sofern die Bewerberin/der Bewerber bereits an einer französischen Fakultät eingeschrieben ist, eine Bestätigung der Übersendung seiner Studierendenakte an das CJFA durch diese Fakultät,
  • einen Lebenslauf in französischer Sprache für deutsche Bewerberinnen und Bewerber bzw. in deutscher Sprache für französische Bewerberinnen und Bewerber und
  • ein Passbild neueren Datums.

Bewerberinnen und Bewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch/französisch) mit einer anderen Hochschulzugangsberechtigung als dem Abitur, z.B. dem französischen Baccalauréat, können sich erst bei einer deutschen Universität einschreiben, nachdem sie ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung in einem Verfahren haben anerkennen lassen. Da die Fristen hierfür sehr kurz sind, wird empfohlen, dies so schnell wie möglich einzuleiten.


2. Bewerbung für das Studium des deutschen Rechts (Rechtswissenschaft) bei der Universität des Saarlandes

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Studienvariante B müssen zudem online einen besonderen Antrag auf Zulassung für den deutschen Studiengang Rechtswissenschaft stellen.

Kontakt

Centre Juridique Franco-Allemand CJFA
Geb. B4 1, 2. OG, Seitentreppe D
Tel.: (06 81) 302-21 21
E-Mail: cjfa(at)mx.uni-saarland.de

 

Zentrale Studienberatung

Campus Center
Geb. A4 4, EG
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
Fax: + 49 (0) 681 / 302-4526
studienberatung(at)uni-saarland.de

 

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