Droit français et allemand (Licence/Bachelor)
Studienverlauf
Das Studium am CJFA erstreckt sich über zwei Studienjahre, wobei die unterrichteten Fächer der Varianten A und B nicht identisch sind.
Das Studium der Variante A beinhaltet folgende Unterrichtsfächer:
1. Studienjahr (L1) Variante A | |
Französiches Recht | Deutsches Recht |
Wintersemester :
| Wintersemester:
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Sommersemester :
| Sommersemester
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2. Studienjahr (L2) Variante A | |
Wintersemester :
| Wintersemester :
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Sommersemester :
| Sommersemester : Wirtschaftswissenschaften für Juristen
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Die Studierenden der Variante B besuchen neben den folgenden Fächern des französischen Rechts alle Lehrveranstaltungen des deutschen Studiengangs Rechtswissenschaft:
1. Studienjahr (L1) Variante B | |
Französisches Recht | Deutsches Recht |
Wintersemester :
Sommersemester :
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2. Studienjahr (L2) Variante B | |
Wintersemester :
Sommersemester :
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Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des französischen Rechts werden von Hochschullehrer/inne/n aus französischen Universitäten in französischer Sprache durchgeführt.
Das dritte Studienjahr wird an einer französischen Partneruniversität angeboten, entweder als gemeinsames Programm mit der Universität Paul Verlaine (Metz) oder als Austauschprogramm mit den Universitäten Panthéon-Assas (Paris II) bzw. Straßburg nach der 1. Staatsprüfung.
Studierenden der Variante A des CJFA erhalten einen bevorzugten Zugang zu weiterführenden deutsch-französischen Studiengängen, insbesondere
- zum deutsch-französischen Programm der Universität Paul Verlaine in Metz mit seinen Verbindungen zu der Universität Trier,
- zu deutsch-französischen Rechtsstudiengängen, wie z.B. dem „Master de droit franco-allemand“ (Paris II Assas – Humboldt-Universität Berlin oder Ludwig-Maximilians-Universität München) oder
- zum „Magistère de juristes d’affaires franco-allemands“ (Straßburg – Freiburg i.B.).
Für Studierende der Variante B haben die französischen und deutschen zuständigen Behörden folgende Erleichterungen entwickelt:
- Für Studierende der Variante B gilt bei den für die Versetzung in das nächste Studienjahr erforderlichen Leistungspunkten im deutschen Recht eine gelockerte Regelung (§ 2a Abs. 4 JAO).
- Durch das gemeinsame Programm mit der französischen Universität Paul Verlaine (Metz) müssen die Studierenden am CJFA ihr deutsches Rechtsstudium im examensrelevanten 3. Studienjahr (5./6. Fachsemester) nicht unterbrechen, um die "Licence de droit" während eines Auslandsaufenthaltes in Frankreich zu erwerben. Sie setzen ihr deutsches rechtswissenschaftliches Studium an der Universität des Saarlandes fort und nehmen daneben an den Veranstaltungen im Rahmen der "Licence de droit" im nahe gelegenen Metz und Saargemünd teil. Ihnen werden dabei zwei Jahre eingeräumt, um das Programm des 3. Studienjahres zu absolvieren.
- Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes ist die erste in Deutschland, an der das französische Recht als Schwerpunktbereich gewählt werden kann (§ 5a Abs. 2 Sätze 1 und 4 DRiG). Nach erfolgreich abgelegter "Licence de droit" kann sogar die für die erste juristische Prüfung erforderliche Schwerpunktbereichsprüfung dadurch ersetzt werden, dass sich die Studierenden die Noten der "Licence de droit" in Verbindung mit der Teilnahme an einem Seminar anerkennen lassen.
- Wenn eine Jahresabschlussprüfung am CFJA mit Erfolg absolviert wurde, bleiben im deutschen Studiengang zwei Semester bei der Berechnung der Studienzeiten bis zum sogenannten "Freischuss" unberücksichtigt (§ 19 Satz 4 JAG).
Die Absolventen der Variante B haben darüber hinaus nach Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts in Frankreich, um zusätzlich noch einen Master 1 oder 2 zu erwerben und damit das gesamte französische Rechtsstudium zu durchlaufen:
- Master 1 an der Universität Panthéon-Assas (Paris II) nach Abschluss des DEUG und bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung
- Master 2 an der Universität Paul Verlaine Metz nach Abschluss der Licence und bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung
Da es sich bei den Varianten A und B um ein echtes Doppelstudium handelt, darf nicht übersehen werden, dass dies verständlicherweise mit hohen Anforderungen verbunden ist. Die Teilnahme an dem Programm ist daher nur denjenigen zu empfehlen, die - mündlich und schriftlich - über besonders gute Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen und die sich überdurchschnittliche juristische Fachleistungen zutrauen. Darüber hinaus erfordert sie von den Studierenden ein hohes Maß an Flexibilität, da das Risiko von zeitlicher Kollision zwischen den beiden Komponenten des Studiums nicht völlig zu vermeiden ist. Dennoch sollten sich motivierte und engagierte Interessent/inn/en hiervon nicht abschrecken lassen. Die zweisprachige Ausbildung im Recht zweier EU-Mitgliedsstaaten kann durchaus den ersten Schritt hin zu einer internationalen Karriere bedeuten, sei es als Anwalt, als Unternehmensjurist oder als Jurist in der EU.
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Kontakt
Centre Juridique Franco-Allemand CJFA
Geb. B4 1, 2. OG, Seitentreppe D
Tel.: (06 81) 302-21 21
E-Mail: cjfa(at)mx.uni-saarland.de






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