Geschichtswissenschaften in europäischer Perspektive (Master, konsekutiv)
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz im Master-Studiengang Geschichtswissenschaften in europäischer Perspektive ist für das Wintersemester bis spätestens Ende September und für das Sommersemester bis spätestens Ende März möglich. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal für Masterstudiengänge.
Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung zum Studium die unten aufgeführten Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden müssen.
Bitte füllen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zum Master-Studium aus und reichen Sie ihn (unterzeichneter PDF-Ausdruck) mit den benötigten Unterlagen an folgende Adresse ein:
Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Postfach 151150
66041 Saarbrücken
Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zum Studium des Kernbereich-Master-Studiengangs ‚Geschichtswissenschaften in europäischer Perspektive’ setzt voraus (gemäß Anlage 2 der fachspezifischen Bestimmungen für den Kernbereich-Master-Studiengang Geschichtswissenschaften in europäischer Geschichte zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge):
- einen Bachelor-Abschluss oder äquivalenten Hochschulabschluss schwerpunktmäßig in Geschichte. In begründeten Ausnahmefällen können auch Abschlüsse in anderen Studienfächern anerkannt werden
- die besondere Eignung zum Master-Studium. Diese wird nachgewiesen:
- anhand der Fachendnote „Geschichte“ 2,7 und besser bzw.
- der im bisherigen Studium erbrachten Leistungen und/oder einschlägiger Praxiserfahrungen sowie der in Form von Bewerbungsunterlagen dokumentierten besonderen Studienbefähigung im Fach Geschichte oder anderer historischer (Teil-)Fächer.
Für das Fachstudium werden gemäß § 18 Abs. 3 des allgemeinen Teils der Prüfungsordnung die folgenden inhaltlichen Qualifikationen vorausgesetzt:
- Nachweis von Kenntnissen zweier moderner Fremdsprachen (eine davon muss Englisch oder Französisch sein) in einem Umfang, der ausreicht, um in diesen Sprachen verfasste Quellen und Darstellungen eigenständig auszuwerten (vergleichbar den passiven Sprachanforderungen gemäß B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), nachgewiesen durch Schulzeugnisse oder ein Äquivalent;
- Nachweis von Kenntnissen der lateinischen Sprache in einem Umfang, der ausreicht, um in dieser Sprache verfasste Quellen eigenständig auszuwerten (Lateinkenntnisse Stufe 2), nachgewiesen durch Schulzeugnisse oder ein Äquivalent. In begründeten Einzelfällen kann der Nachweis von Kenntnissen der lateinischen Sprache durch den Nachweis von Kenntnissen einer dritten modernen Fremdsprache oder einer anderen alten Kultursprache ersetzt werden;
- Fachkompetenzen im Bereich Geschichte, nachgewiesen durch entsprechend erworbene Credit Points im Umfang von mindestens 83 CP bzw. Nachweis von drei Fachwissen-Grundmodulen aus zwei der drei Großepochen (Alte Geschichte, Geschichte des Mittelalters, Geschichte der Neuzeit) oder äquivalente Studienleistungen.
Sofern diese Qualifikationen nicht vom ersten Semester an erforderlich sind, kann der/die Studierende - soweit dem fachliche Gründe nicht entgegenstehen - vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die festgestellten Inhalte durch ein ergänzendes Studium bis zum Abschluss des zweiten Fachsemesters nachgeholt werden.
Das Studium kann jeweils zum Winter- und Sommersemester eines Jahres aufgenommen werden.
Alles zum Studiengang
Kontakt für allgemeine Anfragen:
Campus Center
Geb. A4 4, EG
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de





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