Italienisch (Lehramt)
Das Fach Italienisch ist als allgemein bildendes Fach für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (LS1 + 2) wählbar.
Die Lehramtsstudiengänge umfassen das Studium von zwei Lehramtsfächern und das Studium des Faches Bildungswissenschaften.
Struktur und Kombinationsmöglichkeiten
Italienischlehrer/-innen sind Expert/inn/en für gezielte Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Italienisch, die sie auf der Grundlage fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und fachmethodischer Kenntnisse und entsprechender Kompetenzen mit Engagement und Freude an ihrem Fach gestalten. Ziele ihres unterrichtlichen Handelns sind, die Schüler/-innen zur Kommunikation in der Fremdsprache zu befähigen sowie die Vermittlung einer interkulturellen Kompetenz im Sinne einer Didaktik der Mehrsprachigkeit vor dem Hintergrund der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung von Kenntnissen der italienischen Sprache und Kultur innerhalb eines sich vereinigenden Europas. Darüber hinaus tragen Italienischlehrer/-innen zum Aufbau methodischer Kompetenzen und Strategien zum selbstständigen und lebenslangen (Sprachen)Lernen ihrer Schüler/-innen bei.
Das Studium umfasst Pflichtmodule aus den Bereichen der italienischen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft/Landeskunde sowie der Sprachpraxis und der Fachdidaktik. Außerdem sind zwei fachdidaktische Schulpraktika im Fach Italienisch zu absolvieren.
Ein Auslandsaufenthalt von sechs Monaten in einem italienischsprachigen Land, der in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium steht, ist verpflichtend vorgeschrieben. Wird als weiteres Fach Englisch, Französisch oder Spanisch studiert, so ist in einem der beiden Fächer nur ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
Sprachvoraussetzungen:
Bei Studienbeginn sollten Basiskenntnisse des Italienischen (entsprechend Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) vorhanden sein.
Darüber hinaus ist das Latinum oder die Teilnahme an einem lateinischen Spracheinführungskurs (Lateinkenntnisse Stufe 1) nachzuweisen. Fehlende Sprachkenntnisse können in universitären Sprachkursen erworben werden.
Studiengangsdokumente
Für die zum Wintersemester 2012/2013 neu eingerichteten Lehramtsstudiengänge liegen uns derzeit folgende Studiengangsdokumente in vorläufiger Fassung vor:
Ordnungen:
Fachspezifischer Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung
Studienplanung:
Ordnungen 2010:
Fachspezifischer Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung
Studienplanung:
Sonstiges:
Für Studierende, die nach den Ordnungen von 2007 begonnen haben, gelten weiterhin die entsprechenden Fassungen. Auf Antrag ist ein Wechsel in die neue Ordnung möglich.
Bewerbung
Zugangsformalitäten:
Alle Lehramtsfächer unterliegen Zulassungsbeschränkungen. Die Aufnahme des Studiums im Lehramtsfach Italienisch ist derzeit nur zum Wintersemester möglich.
Der Antrag auf Zulassung ist
- bis spätestens 15. Juli für ein Wintersemester
zu richten an
Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Postfach 151150
D 66041 Saarbrücken
Aktuelles Studienangebot mit Erläuterungen zum Zulassungsverfahren
Zu beachten: Für Deutsche und Ausländer/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten zum Teil abweichende Regeln - mehr, siehe auch Wegweiser Hochschulzugang.
Alles zum Studienfach
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