Rechtswissenschaft (Staatsprüfung)

Bewerbung

Das Studium der Rechtswissenschaft kann an der Universität des Saarlandes nur zu einem Wintersemester begonnen werden.

 

Der Studiengang unterliegt lokalen Zulassungsbeschränkungen (n.c.), die sich aber wegen der hohen Studienplatzzahl in der Regel nicht streng auswirken.

Der Antrag auf Zulassung ist bis spätestens zum 15. Juli zu richten an das

   Studierendensekretariat
   der Universität des Saarlandes
   Postfach 15 11 50
   66041 Saarbrücken.

 

Antragsformulare dazu sind online verfügbar.

 

Wichtiger Hinweis für höhere Fachsemester
Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (inkl. Leistungskontrollen) ist eine Einstufung in das gewünschte Semester durch den Gleichwertigkeitsausschuss der Abteilung Rechtswissenschaft.
Ansprechpartnerin: Leiterin des Dekanats der Rechts-und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

 

Zu beachten: Für Deutsche und Ausländer/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten zum Teil abweichende Regeln - mehr, siehe auch Wegweiser Hochschulzugang.

Zentrale Studienberatung

Campus Center
Geb. A4 4, EG
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
Fax: + 49 (0) 681 / 302-4526
studienberatung(at)uni-saarland.de

 

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