Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung)
Rechtswissenschaft – auch Jura genannt – ist eines der traditionsreichsten Studienfächer an den Universitäten. Obwohl es an die Studierenden erhebliche Anforderungen stellt, erfreut es sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies erklärt sich unter anderem dadurch, dass dieses Studium den Absolvent/inn/en breitgefächerte Berufsmöglichkeiten eröffnet: in der Wirtschaft bei Unternehmen und Verbänden, beim Staat in der Rechtspflege und in der Verwaltung und, nicht zuletzt, eine freiberufliche Tätigkeit in rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwalt, Notar).
Das Studium umfasst ein breites Spektrum juristischen Grundwissens in den Fächern des deutschen Rechts: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, daneben aber – gerade in Saarbrücken – auch eine intensive Ausbildung in denjenigen Rechtsfächern, welche über das nationale Recht hinausweisen: ausländisches Recht, Rechtsvergleichung, Internationales Privat-, Prozess- und Strafrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht sowie das Europarecht.
Die meisten juristischen Berufe setzen den Erwerb der Befähigung zum Richteramt voraus, was in Deutschland zu einer so genannten einheitsjuristischen Ausbildung geführt hat. Diese wird durch Rahmenvorschriften des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) bundeseinheitlich geregelt und in der traditionellen zweistufigen Form durchgeführt.
Für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen ist danach die so genannte voll-juristische Ausbildung erforderlich, bestehend aus
- einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität von vier Jahren, das mit der ersten juristischen Prüfung ("Referendarexamen") abgeschlossen wird und
- dem zwei Jahre dauernden juristischen Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung ("Assessorexamen").
Ziel der letzten Reform des Deutschen Richtergesetzes ist eine bessere Vorbereitung auf den jeweiligen Beruf, insbesondere den anwaltlichen, unter anderem durch spezielle Veranstaltungen im Studium und eine Verlängerung der Anwaltsstation im Vorbereitungsdienst.
Nach einem juristischen Studienabschluss mit mindestens der Note "befriedigend" ist die Promotion zum Doktor des Rechts möglich.
Studienverlauf
Das Studium gliedert sich in Pflichtfächer, die das Deutsche Richtergesetz zwingend vorschreibt, und Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten. Die Prüfung der Schwerpunktbereiche ist inzwischen mit einem Anteil von 30 % vollständig auf die Universitäten verlagert worden; die staatliche Prüfung beschränkt sich mit einem Anteil von 70 % auf die Pflichtfächer.
Die Regelung der näheren Einzelheiten erfolgt in jedem Bundesland in eigenen Landesgesetzen und Rechtsverordnungen; im Saarland im Juristenausbildungsgesetz (JAG), sowie in der Ausbildungsordnung für Juristen (JAO).
Das ordnungsgemäße Studium (§ 5 JAG) besteht aus einem Pflichtfach- und einem Schwerpunktbereichsstudium. Das Pflichtfachstudium gliedert sich in das Grundstudium (1. Studienjahr = 2 Semester), das Hauptstudium (2. und 3. Studienjahr) und das Vertiefungs- und Wiederholungsstudium (4. Studienjahr). In jeder der für die ersten drei Studienjahre vorgesehenen Lehrveranstaltungen können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (i. d. R. Klausur) Leistungspunkte erworben werden (2 Punkte je Wochenstunde einer Lehrveranstaltung); für den Übergang von einem Studienjahr in das nächste müssen von maximal 72 Punkten mindestens 50 nachgewiesen werden.
Im Pflichtfachstudium besteht Teilnahmeverpflichtung an Lehrveranstaltungen in allen Prüfungsfächern (§ 8 JAG): Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Verfahrensrecht, Rechtsphilosophie und -geschichte sowie Grundlagen und Methoden der Rechtswissenschaft. Dazu gehört auch die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
Während des Schwerpunktbereichsstudiums muss in einem der folgenden Schwerpunktbereiche
- Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht,
- Deutsches und internationales Steuerrecht,
- Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht,
- Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz,
- Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht,
- Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Französisches Recht
an Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 bis 10 Semesterwochenstunden (inkl. wirtschaftswissenschaftlicher Lehrinhalte) sowie an Veranstaltungen zur Ergänzung und Vertiefung sowie zur Examensvorbereitung im Umfang von 8 SWS teilgenommen werden.
Darüber hinaus ist mindestens eine Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (wie z. B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung) zu besuchen sowie der Nachweis einer rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz zu erbringen. Lateinkenntnisse sind nützlich, aber nicht vorgeschrieben, auch nicht für die Promotion an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes.
Während der vorlesungsfreien Zeit müssen praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten abgeleistet werden, und zwar nach freier Wahl bei Gerichten, Rechtsanwält/inn/en, Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen u. a.; mindestens ein Monat soll bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt abgeleistet werden.
In der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft und der Ordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung (StuPrO vom 1. Oktober 2003) werden die näheren Einzelheiten betreffend Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und das zu gewährleistende Lehrangebot bestimmt.
Der Studienplan enthält Angaben über den zeitlichen Verlauf, den Gegenstand und den Umfang der Lehrveranstaltungen und legt fest, in welchen Lehrveranstaltungen wieviele Leistungspunkte erworben werden können.
Für die erstmalige Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung gilt die so genannte "Freischuss"-Regelung. Sie beinhaltet einen risikolosen Prüfungsversuch, der bei Nichtbestehen als nicht unternommen gilt. Voraussetzung ist allerdings ein ununterbrochenes Studium der Rechtswissenschaft von höchstens acht Semestern; Zeiten eines Rechtsstudiums im Ausland oder einer Beurlaubung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Studiengangsdokumente
Rechtsgrundlagen:
Juristenausbildungsgesetz n.F.
Juristenausbildungsordnung n.F.
Studienplanung:
Bewerbung
Das Studium der Rechtswissenschaft kann an der Universität des Saarlandes nur zu einem Wintersemester begonnen werden.
Der Studiengang unterliegt lokalen Zulassungsbeschränkungen (n.c.), die sich aber wegen der hohen Studienplatzzahl in der Regel nicht streng auswirken.
Der Antrag auf Zulassung ist bis spätestens zum 15. Juli zu richten an das
Studierendensekretariat
der Universität des Saarlandes
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken.
Antragsformulare dazu sind online verfügbar.
Wichtiger Hinweis für höhere Fachsemester
Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (inkl. Leistungskontrollen) ist eine Einstufung in das gewünschte Semester durch den Gleichwertigkeitsausschuss der Abteilung Rechtswissenschaft.
Ansprechpartnerin: Leiterin des Dekanats der Rechts-und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Zu beachten: Für Deutsche und Ausländer/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten zum Teil abweichende Regeln - mehr, siehe auch Wegweiser Hochschulzugang.
Besonderheiten
- Diplom-Jurist/in
Absolventinnen/Absolventen der ersten juristischen Prüfung verleiht die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes auf Antrag den Hochschulgrad „Diplom-Juristin/Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.)“. - Französisches Recht
Neben dem Studium des deutschen Rechts kann während der ersten vier Semester parallel französisches Recht bis zum Abschluss "DEUG" studiert werden. In Partnerschaft mit der Universität Metz kann das Studium bis zu einer französischen Berufsqualifikation weitergeführt werden, der "Licence en droit", die einem Bachelor-Abschluss entspricht (siehe Studiengang Droit und Centre juridique franco-allemand). - Aufbaustudiengang Europäische Integration (Master of European Law LL.M.)
Jura-Studierende höherer Semester haben die Möglichkeit, an einzelnen Veranstaltungen des Europa-Instituts inkl. Abschlussprüfungen teilzunehmen, die später im Master-Studiengang angerechnet werden können
Im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarzeit) kann die 3monatige Wahl-Station am Europa-Institut absolviert werden. - Juristisches Internetprojekt
Mit seiner Gründung im Jahre 1993 ist das Juristische Internetprojekt Saarbrücken in Deutschland das erste juristische Informationssystem im Internet mit überregionalem Anspruch. Es hat schnell nationale und internationale Anerkennung gefunden. Heute ist es ein umfassendes Portal für juristische Informationen mit einem starken Schwerpunkt im internationalen Bereich und Aushängeschild der Saarbrücker Rechtsinformatik mit vielen weiteren Projekten.
International
Die Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät verfügt über eine große Zahl von Austauschprogrammen mit ausländischen Partnerhochschulen, die überwiegend im Rahmen von SOKRATES/ERASMUS durch Mittel der Europäischen Union gefördert werden.
Für die Organisation und Betreuung der Studierenden ist in erster Linie das Auslandsbüro der Abteilung Rechtswissenschaft (Geb. B4 1, Zimmer 3.62.5, Telefon: 0681/302-3122) zuständig und außerdem das Akademische Auslandsamt/International Office der Universität des Saarlandes (Geb. A2 3, Dachgeschoss).
Weiterführende Studiengänge
- Aufbaustudiengang "Europäische Integration"
Das Europa-Institut der Universität des Saarlandes - Sektion Rechtswissenschaft - bietet einen einjährigen Aufbaustudiengang mit dem Abschluss LL.M. auf dem Gebiet des europäischen Unions- und Gemeinschaftsrechts sowie des internationalen Wirtschaftsrechts an, und zwar mit den Optionen in deutscher und/oder englischer Sprache.
Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss eines juristischen oder vergleichbaren Studiums an einer in- oder ausländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule.
- Deutsches Recht für im Ausland graduierte Jurist/inn/en
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fäkultät der Universität des Saarlandes verleiht an im Ausland graduierte deutsche und ausländische Jurist/inn/en den Grad eines Magister/Magistra der Rechte LL.M. (Gen.) aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines zweisemestrigen Studienprogramms im deutschen Recht. Mit der Durchführung betraut ist das Institut für Europäisches Recht.
Kontakt
Dekanat der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität des Saarlandes
Geb. B4 1, EG, Zi. 0.15
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 302-20 03, -21 00, -31 00
dekanat(at)rewi.uni-saarland.de
Fachschaft Jura
Universität des Saarlandes
Geb. C3 1, 4 OG, Zimmer 4.04
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
info(at)fachschaft-jura.org
Juristisches Prüfungsamt der U.d.S.
Landesprüfungsamt für Juristen
Alles zum Studienfach
Campus Center
Geb. A4 4, EG
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
Fax: + 49 (0) 681 / 302-4526
studienberatung(at)uni-saarland.de






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