Pharmazie (Staatsprüfung)
Gegenstand der Pharmazie sind die Gewinnung, Entwicklung, Herstellung, Qualität und Wirkung von Arzneimitteln. Auf Grund dieser breiten Ausrichtung vermittelt der Studiengang eine intensive Beschäftigung mit den Grundlagen der Naturwissenschaften (Chemie, Biologie, Physik) und der Medizin. Als Arzneimittelfachleute haben Pharmazeut/inn/en nach dem Studium hervorragende Berufsaussichten in der pharmazeutischen Industrie, im öffentlichen Dienst sowie in Krankenhaus- oder öffentlichen Apotheken.
Die Ausbildung richtet sich nach der Approbationsordnung für Apotheker/innen (AAppO) vom 19. Juli 1989 mit Änderung durch Verordnung vom 14. Dezember 2000.
Die Ausbildung umfasst
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren (Regelstudienzeit) an einer Universität,
- eine Famulatur von acht Wochen,
- eine praktische Ausbildung von 12 Monaten (mindestens zur Hälfte in einer öffentlichen Apotheke, die andere Hälfte optional in der Industrie, in einer Krankenhausapotheke oder Forschungseinrichtung),
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Das Studium kann abgeschlossen werden mit dem Staatsexamen (Pharmazeutische Prüfung) oder dem Diplom. In Anschluss an die Approbation bzw. das Diplom besteht die Möglichkeit zu einer Promotion in einem Teilgebiet der Pharmazeutischen Wissenschaften sowie die Möglichkeit einer Weiterbildung zum/zur Fachapotheker/in.
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