Zahnmedizin (Staatsprüfung)
Die zahnärztliche Ausbildung ist in der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄAppO) zuletzt geändert durch Art. 5 Nr. 7 G vom 23.03.2005 I 931.
Die Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von fünf Jahren (10 Semester) und drei Monaten, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und folgende staatliche Prüfungen:
- die naturwissenschaftliche Vorprüfung ("Vorphysikum"),
- die zahnärztliche Vorprüfung ("Physikum") und
- die zahnärztliche Prüfung
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