Exmatrikulation

Sofern Sie das Studium an der Universität beenden wollen (z.B. wegen Hochschulwechsel oder nach Studienabschluß) sollten Sie bei dem

Studierendensekretariat
Gebäude A4 2, Zimmer 0.06
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken

Ihre Exmatrikulation beantragen. Das Exmatrikulationsformular erhalten Sie auch gegen Einreichung eines frankierten und adressierten Rückumschlags (Rückporto € 0,55).

Eine rückwirkende Exmatrikulation (vor dem Eingang Ihres Antrages) ist nicht möglich.

Sofern aufgrund der Exmatrikulation eine Erstattung von Gebühren oder Beiträgen erfolgen kann - dies trifft in der Regel dann zu, wenn die Exmatrikulation vor dem Semesterbeginn erfolgte - bitte ich den Erstattungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen (siehe im Antragsformular) sowie den Studierendenausweis zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag einzureichen.