Rückmeldung
Studierende, die ihr Studium an der Universität des Saarlandes fortsetzen wollen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie rechtzeitig der Universität des Saarlandes die erforderlichen Beiträge (und - falls erforderlich - die Studiengebühr) zahlen. Durch die fristgerechte Zahlung der Beiträge erklären die Studierenden, dass sie im nächsten Semester an der Universität des Saarlandes eingeschrieben sein möchten (Rückmeldung).
Sie werden durch Zahlung des Semesterbeitrages in Höhe von 159,- Euro zurückgemeldet. Die Rückmeldung für das Sommersemester 2013 findet vom 14. Januar bis 28. Februar 2013 statt. Eine verspätete Rückmeldung ist vom 01. März bis 15. März 2013 möglich. Bei einer verspäteten Rückmeldung ist eine zusätzliche Gebühr von 10,-- Euro fällig.
Für Studierende in Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Weiterbildungsstudiengängen, für Gasthörerinnen / Gasthörer, Seniorstudierende und Zweithörerinnen / Zweithörer müssen zusätzlich die Gebühren nach den geltenden gesonderten Gebührenregelungen entrichtet werden. In welchen Fällen Studiengebühren gezahlt werden müssen, können Sie HIER nachlesen.
Kontoinhaber: Universität des Saarlandes
Konto-Nummer: Nr. 330000
bei der Bank1Saar, Bankleitzahl 591 900 00
Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000
BIC: SABA DE 5 S
Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck unbedingt Ihre Matrikelnummer in der ersten Zeile ganz links an, lassen Sie eine Lücke und ergänzen Sie Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihr Geburtsdatum.
Weitere Hinweise:
Sofern Sie keine Rückmeldung durchführen, erfolgt mit Ablauf des Sommersemesters/Wintersemesters die Aufhebung Ihrer Einschreibung (Exmatrikulation).
Für Studierende in einem Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengang:
Sofern Sie in Ihrem Zulassungsbescheid eine Titelnummer erhalten haben, geben Sie diese bitte in der zweiten Zeile des Verwendungszweckes zusätzlich an.
Für Zweithörerinnen / Zweithörer:
Sofern Sie als Zweithörer/in eingeschrieben sind, ist zusätzlich eine neue Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Rückmeldesemester der Hochschule einzureichen, bei der Sie als Ersthörer/in eingeschrieben sind. Sofern Ihre Zweithörerschaft zum Wintersemester 2007/08 oder später begonnen wurde, ist die Vorlage einer erneuten Zweithörerschaftsgenehmigung durch die/den zuständige/n hiesige/n Dekanin/Dekan einzureichen.
Sofern die Zweithörerschaft im Rahmen des Südwestverbundes erfolgt (Ersteinschreibung an der Universität Trier, Universität Kaiserslautern oder Universität Landau) ist an der Universität des Saarlandes kein Beitrag und auch keine Gebühr zu zahlen. Sofern jedoch freiwillig für das kommende Semester trotz Zweithörerschaft das Semesterticket gewünscht wird, sind 94,-- Euro zu zahlen (bitte dann bei der Einreichung der neuen Immatrikulationsbescheinigung auf den freiwilligen Semesterticket-Erwerb hinweisen, damit in der Studierendendatenbank ein entsprechender Eintrag erfolgen kann).
Bei Änderung Ihrer Studierendenangaben:
Sofern sich Ihre Heimat- oder Semesteranschrift geändert hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Studierendensekretariat innerhalb der Rückmeldefrist zu melden. Ebenso müssen Sie das Studierendensekretariat unterrichten, wenn Sie im letzten Semester ein Studium abgeschlossen haben oder einen Prüfungsanspruch endgültig verloren haben oder wenn sich Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat. Bitte verwenden Sie dazu folgenden Vordruck:
Ergänzende Angaben zur Rückmeldung
Adressänderungen können zudem jederzeit an den Validierungsstationen gemeldet werden.
Sie können uns Dokumente und Formulare per Post zusenden oder auch in den Briefkasten vor Gebäude A4 2 in Saarbrücken einwerfen. Bitte geben Sie im Begleitschreiben immer auch Ihre Matrikelnummer an.
Nur in den Fällen einer Rückmeldesperre (z.B. wegen Mitteilung Ihrer Krankenkasse, dass Sie mit Zahlungen der Krankenkassenbeiträge in Verzug sind oder dem Wechsel der Krankenkasse, Verlust des Prüfungsanspruchs, bestandene Abschlussprüfung) reicht die Zahlung allein für die Rückmeldung nicht aus. Wir benötigen dann eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse oder Sie müssten einen Antrag auf Änderung Ihrer Immatrikulation in einen anderen Studiengang stellen.
Validierung der UdS-Card:
Nicht früher als eine Woche nach erfolgter Einzahlung/Überweisung, können Sie Ihre UdS-Card an den Validierungsstationen neu für das kommende Semester validieren. Von Ihnen benötigte Bescheinigungen (Belegblatt, Immatrikulationsbescheinigungen, BAFöG-Bescheinigung, etc.) können Sie sich an den Validierungsstationen oder online ausdrucken. In Ausnahmefällen kann ein Versand der obengenannten Bescheinigungen gegen Einreichung eines adressierten Rückumschlags mit Porto 0,58 Euro erfolgen.
Beachten Sie bitte, dass die Geldeingänge einige Tage in Anspruch nehmen und überweisen Sie den Zahlbetrag so rechtzeitig, dass uns das Geld innerhalb der Rückmeldefrist erreicht.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats für Rückfragen zur Verfügung.
Studierendensekretariat
Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2, Erdgeschoss
Tel.: +49 (0)681 / 302-5491
Fax: +49 (0)681 / 302-4478
D-66041 Saarbrücken, Germany
anmeldung(at)univw.uni-saarland.de
Sprechstunden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag und Freitag
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr





Deutsch
English
Français