Rückerstattung des Beitrages zum Semesterticket
In begründeten Fällen wie:
- im Falle schwerer Behinderung
- bei studienbedingtem Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes
- zur Ableistung von Wehr/-ersatzdienst
- bei Exmatrikulation während des Semesters
- bei verspäteter Rückmeldung während des Semesters
- ausschließlichem Studium an der Medizinischen Fakultät und Wohnsitz in bestimmten Orten, in denen die ÖPNV-Möglichkeiten beschränkt sind.
kann beim AStA gemäß §4 der Beitragsordnung der Studierendenschaft ein Antrag auf (Teil-) Rückerstattung des Beitrages zum Semesterticket gestellt werden.
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