Droit français et allemand (Licence/Bachelor)

Dieser französischsprachige Studiengang beinhaltet ein Grundstudium des französischen Rechts. Er kann nach drei Studienjahren mit der "Licence de droit", dem Bachelorabschluss der französischen Juristenausbildung, abgeschlossen werden. Im ersten und zweiten Studienjahr findet das Studium am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) statt, das der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes angehört.

Seit der Gründung im Jahr 1955 verlieh das cjfa bis 2006 das "DEUG (diplôme d'études universitaires générales) droit", das seit 1981 durch ein Anerkennungsverfahren des französischen Bildungsministeriums einem an einer französischen Universität erworbenem DEUG völlig gleichgestellt ist. Nach der durch den Bologna-Prozess bedingten Umstellung der französischen Hochschulabschlüsse bietet das cjfa seinen Studierenden die Möglichkeit, die "Licence de droit" im französischen Recht zu erwerben.

Die für den Studiengang "Droit" geltende Studien- und Prüfungsordnung sieht zwei Varianten vor, in denen der Studiengang absolviert werden kann:

Variante A: Das Studium am CJFA steht in der Regel französischen und französischsprachigen Interessent/inn/en offen, die eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung besitzen und in erster Linie das Studium des französischen Rechts betreiben, dabei jedoch zugleich Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben wollen und hierüber den Zugang zur Rechtsvergleichung anstreben. Die Studierenden dieser Variante erlernen neben dem Studium des französischen Rechts die Grundlagen des deutschen Rechts in den Bereichen Bürgerliches Recht, Staatsrecht und deutscher Rechtsgeschichte.

Variante B: Das CJFA wendet sich außerdem an Interessent/inn/en, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, in der Regel deutsche Staatsangehörige sind und im Hinblick auf die fortschreitende Integration Europas über ihr Studium des deutschen Rechts hinaus, fundierte Kenntnisse im französischen Recht erwerben wollen.

Wird das dritte Studienjahr im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms an der Universität Paul Verlaine de Metz abgeschlossen, so erhalten Absolventen der Variante A und B sowohl eine „Licence de droit“ der Universität Metz als auch eine „Licence de droit“ der Universität des Saarlandes. Studierende der Variante B müssen ihr Studium des deutschen Rechts in dieser Zeit nicht unterbrechen, um in Metz zu studieren, da die Lehrveranstaltungen für diese Variante in Saargemünd stattfinden.



Alle Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter der folgenden Adresse: www.cjfa.de

Brochure complète et dossier d’inscription à télécharger à l’adresse suivante : www.cjfa.de

 


Studienzentrum
(Study Counselling Centre)

Campus Saarbrücken
Building A 4 4
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