Wirtschaftsinformatik (Master, konsekutiv)
Bewerbung
Gemäß § 16 der Prüfungsordnung ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Wirtschaftsinformatik an der Universität des Saarlandes oder ein gleichgestellter Abschluss (mit dem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.
Die Aufnahme des Masterstudiums ist im Winter- und auch im Sommersemester möglich.
Die Bewerbung (Online-Antrag auf Zulassung) ist zur Feststellung der fachlichen Eignung zu stellen:
bis spätestens
- 30. September für ein Wintersemester und
- 31. März für ein Sommersemester
I. Hinweise für Bewerber mit deutscher Nationalität:
Bis zum 30. September sind zusätzlich einzureichen:
- Ausdruck des unterschriebenen Online-Antrages
- tabellarischer Lebenslauf (vom Beginn der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung)
- amtlich beglaubigte Fotokopien Ihres Hochschulabschlusses, der Ihre Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium darstellt (entfällt für Studenten, die an der Universität des Saarlandes einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen haben)
Leistungsnachweis mit Stempel und Unterschrift Ihrer derzeitigen Hochschule, aus dem die ECTS-Punkte der einzelnen Leistungen ersichtlich sind (entfällt für Studenten, die an der Universität des Saarlandes einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen haben). Ohne einen solchen Leistungsnachweis kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden
Nachweis über bisherige einschlägige
- Auslands- und/oder Praxiserfahrung (falls vorhanden)
- Motivationsschreiben bzw. Dossier zum besonderen dokumentierten Studieninteresse
Die Dokumente richten Sie bitte an die
Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2, EG
66123 Saarbrücken
(Studenten, den den Bachelor im Sommersemester abschließen werden, können sich auch schon bis zum 30. September bewerben, wenn noch nicht alle Noten vorliegen und ggf. vorläufig zugelassen werden).
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob Ihnen ein Studienplatz zugewiesen werden konnte oder nicht. Im Falle einer Zulassung ist ein Antrag auf Immatrikulation bis zu der im Zulassungsbescheid vermerkten Einschreibefrist im Studierendensekretariat (Gebäude A4 2, EG) einzureichen.
Beachten Sie hierzu auch das Merkblatt zur Immatrikulation.
II. Hinweise für Bewerber mit ausländischer Nationalität:
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Ausdruck des unterschriebenen Online-Antrages
- vollständiger Lebenslauf (vom Beginn der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung)
- amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Original-Schulabschlusses (z.B. Abitur, Baccalauréat, E.C.E., Attestat etc.) und amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Original-Hochschulabschlusses, sowie amtlich beglaubigte Fotokopie eines Leistungsnachweises Ihrer derzeitigen Hochschule, aus dem die ECTS-Punkte der einzelnen Leistungen, oder zumindest die einzelnen Fächer und deren Zeitumfang ersichtlich sind, falls dies nicht aus Ihrem Hochschulabschlusszeugnis hervorgeht. Ohne einen solchen detaillierten Leistungsnachweis kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
- amtlich beglaubigte Fotokopien der Übersetzung Ihres beigefügten Schulabschlusses und der beigefügten Studiennachweise (Hochschulzeugnis und Leistungsnachweis) in deutscher Sprache. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen werden.
- Motivationsschreiben bzw. Dossier zum besonderen dokumentierten Studieninteresse.
- Nachweis von Deutschkenntnissen
Die Dokumente sind zu richten an die
Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2, EG
66123 Saarbrücken
Um eine fristgerechte Bearbeitung der Bewerbung zu gewährleisten wird empfohlen, die Bewerbungsunterlagen bei Studienbeginn im Sommersemester bis 01. September und bei Studienbeginn im Wintersemester bis 01. März einzureichen.
Die Ausschlussfristen sind jedoch der 31. März für das Sommersemester und der 30. September für das Wintersemester.
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob Ihnen ein Studienplatz zugewiesen werden konnte oder nicht. Im Falle einer Zulassung ist ein Antrag auf Immatrikulation bis zu der im Zulassungsbescheid vermerkten Einschreibefrist im Studierendensekretariat (Gebäude A4 2, EG, Zi. 0.10, Herr Krebs, Tel.: 0681/302-2011) einzureichen. Beachten Sie hierzu auch das Merkblatt zur Immatrikulation.
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:
Herrn
Dipl.-Kfm. Manuel Weinmann
Campus Saarbrücken, Geb. B4 1, Zi. 0.08.04
Tel.: 06 81/3 02-36 08
Alles zum Studienfach
Kontakt für allgemeine Anfragen:
Campus Center
Geb. A4 4, EG
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de





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