Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis (Master/Aufbaustudiengang)
Zulassungsvoraussetzung
Zugelassen werden Hochschulabsolvent/inn/en (Universität, Fachhochschule) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie des Wirtschaftsingenieurwesens. Darüber hinaus ist eine mindestens einjährige einschlägige d.h. rechtsnahe Berufstätigkeit nach dem Erststudium nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Hochschulabschlüsse in anderen Studiengängen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt werden, wenn die berufliche Qualifikation für das Studium vorliegt.
Von der Zulassung ausgenommen ist, wer bereits ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat, ebenso Abschlüsse von Akademien (mit Ausnahme von akkreditierten Bachelorabschlüssen von Berufsakademien).
Ihrem Antrag auf Zulassung legen Sie bitte als Nachweis der Zugangsberechtigung eine beglaubigte Kopie Ihres Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde bzw. Ihres Hochschulabschlusses sowie eine Arbeitgeberbescheinigung über ihre Berufstätigkeit bei. Selbstständige geben diesbezüglich eine eidesstattliche Erklärung ab oder legen eine Kopie des Eintrags in das Handelsregister oder eine Beglaubigung ihres Steuerberaters bei. Bei Namensänderungen wird ebenfalls ein beglaubigter Nachweis über die Änderung benötigt.
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