Wirtschaft und Recht (Master, konsekutiv)
Bewerbung
Der Master-Studiengang unterliegt einer Zulassungsbeschränkung (n.c.).
Die Bewerbung ist zur Feststellung der fachlichen Eignung zu stellen bis spätestens
- 15. Januar für ein Sommersemester
- 15. Juli für ein Wintersemester
Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung zum Studium die unten aufgeführten Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden müssen.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 16 der Prüfungsordnung ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Wirtschaft & Recht der Universität des Saarlandes oder ein vergleichbarer Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.
Die Zugangsberechtigung zum Master-Studium hat, wer hierzu besonders geeignet ist. Die besondere Eignung ist im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz zu prüfen. Sie wird anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen insbesondere im Hinblick auf die folgenden Kriterien festgestellt:
- die in der bisherigen akademischen Laufbahn erbrachten Leistungen,
- das in Form eines Dossiers bzw. Motivationsschreibens dokumentierte besondere Studieninteresse,
- die bisherige einschlägige Auslands- und/oder Praxiserfahrung.
Bewerbung
I. Hinweise für Bewerber mit deutscher Nationalität:
Bitte füllen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zum Master-Studium aus und reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen postalisch ein:
- Audruck des unterschriebenen Online-Antrages
- tabellarischer Lebenslauf (vom Beginn der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung)
- amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Hochschulabschlusses, der Ihre Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium darstellt (entfällt für Studenten, die an der Universität des Saarlandes einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen haben)
Leistungsnachweis mit Stempel und Unterschrift Ihrer derzeitigen Hochschule, aus dem die ECTS-Punkte der einzelnen Leistungen ersichtlich sind (entfällt für Studenten, die an der Universität des Saarlandes einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen haben). Ohne einen solchen Leistungsnachweis kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
- Nachweis über bisherige einschlägige Auslands- und/oder Praxiserfahrung (falls vorhanden)
- Motivationsschreiben bzw. Dossier zum besonderen dokumentierten Studieninteresse
Die Dokumente richten Sie bitte an die
Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
(Studenten, die den Bachelor im Sommersemester abschließen werden, können sich auch schon bis zum 15. Juli bewerben, wenn noch nicht alle Noten vorliegen und ggf. vorläufig zugelassen werden.)
II. Bewerber mit ausländischer Nationalität:
Bitte füllen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zum Master-Studium aus und reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen postalisch ein:
- Ausdruck des unterschriebenen Online-Antrages
- vollständiger Lebenslauf (vom Beginn der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung)
- amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Original-Schulabschlusses (z.B. Abitur, Baccalauréat, E.C.E., Attestat etc.) und amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Original-Hochschulabschlusses, sowie amtlich beglaubigte Fotokopie eines Leistungsnachweises Ihrer derzeitigen Hochschule, aus dem die ECTS-Punkte der einzelnen Leistungen, oder zumindest die einzelnen Fächer und deren Zeitumfang ersichtlich sind, falls dies nicht aus Ihrem Hochschulabschlusszeugnis hervorgeht. Ohne einen solchen detaillierten Leistungsnachweis kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
- amtlich beglaubigte Fotokopien der Übersetzung Ihres beigefügten Schulabschlusses und der beigefügten Studiennachweise (Hochschulzeugnis und Leistungsnachweis) in deutscher Sprache. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen worden sein.
- Motivationsschreiben bzw. Dossier zum besonderen dokumentierten Studieninteresse
- Nachweis von Deutschkenntnissen
Die Dokumente sind zu richten an die
Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Um eine fristgerechte Bearbeitung der Bewerbung zu gewährleisten wird empfohlen, die Bewerbungsunterlagen bei Studienbeginn im Sommersemester bis 01. September und bei Studienbeginn im Wintersemester bis 01. März einzureichen.
Die Ausschlussfristen sind jedoch der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.
Alles zum Studienfach
Kontakt für allgemeine Anfragen:
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:
Herrn
Dipl.-Kfm. Manuel Weinmann
Campus Saarbrücken, Geb. B4 1, Zi. 0.08.04
Tel.: 06 81/3 02-36 08
Campus Center
Geb. A4 4, EG
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de





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