Europäische Integration (Aufbaustudiengang)
Studienverlauf
Der Masterstudiengang teilt sich in ein neunmonatiges Studienprogramm und eine sich daran anschließende dreimonatige Magisterarbeit auf.
Das Studienprogramm besteht aus Grundkursen, Vertiefungskursen und Seminaren. Jede Veranstaltung wird mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen, die Lehrveranstaltungen werden in deutscher und/oder englischer Sprache abgehalten. Die Lehrveranstaltungen werden hauptsächlich in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. In Anlehnung an das amerikanische Credit Points System werden für jede Veranstaltung Credit Points vergeben. Insgesamt sind im Laufe des Studienprogramms wenigstens 45 Credit Points zu erwerben.
Die Veranstaltungen im Rahmen des Studienprogramms beschäftigen sich
im Grundkursbereich mit:
- Institutionellem Europarecht
- Materiellem Europarecht
- europäischem und internationalem Wirtschaftsrecht
- Geschichte und Politik der Europäischen Integration
im Vertiefungskursbereich mit:
- Internationalem Recht
- Europäischem Arbeits- und Sozialrecht
- Europäischem Umweltrecht
- Europäischem Steuerrecht
- dem Recht der Mitgliedsstaaten
- Rechtsvergleichung
- Internationalem Privatrecht
Die Magisterarbeit (15 Credit Points) besteht aus der Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit auf den Gebieten des Europarechts oder Internationalen Rechts und setzt den erfolgreichen Abschluss des Studienprogramms voraus. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Die Arbeit kann ggf. auch später z.B. berufsbegleitend beendet werden. Nach Bewertung der Arbeit durch einen Gutachter wird der Titel “Magister des Europarechts/Master of European Law (LL.M.)“ verliehen.
Im Master-Studiengang besteht derzeit die Auswahl zwischen folgenden Schwerpunktbereichen, von denen bei erfolgreichem Abschluss mit 12 Credit Points maximal zwei in der Magisterurkunde ausgewiesen werden:
Außenwirtschaft Der Bereich geht auf die Globalisierung der Wirtschaft, insbesondere in den Bereichen Handel, Investitionen und Kapital ein. Er vermittelt besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in Kernmaterien des internationalen Wirtschaftsrechts, welches für die internationale Rechtspraxis immer bedeutsamer wird.
Europäisches Medienwesen Der Bereich erstreckt sich auf elektronische Kommunikation, e-commerce und Fragen der elektronischen Distribution multimedialer Inhalte unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens. Im Vordergrund stehen die neuesten Entwicklungen rund um das Internet. Andere Themen, z.B. aus den Bereichen der Printmedien und des Rundfunks, des Kunst- oder Musikrechts werden aber keineswegs vernachlässigt.
Europäischer Menschenrechtsschutz Dieser Schwerpunktbereich beschäftigt sich mit der Entwicklung und Verwirklichung der Menschenrechte im Völkerrecht und multilateralen Verträgen, dem Verhältnis zwischen Europäischer Union und Europäischer Menschenrechtskonvention sowie der Praxis der Straßburger EMRK-Organe.
Europäisches Wirtschaftsrecht Hier werden zunächst fundierte Kenntnisse der Rahmenbedingungen vermittelt, die generell die wirtschaftliche Tätigkeit in der Gemeinschaft prägen (Wirtschafts- und Währungsunion, Bankenaufsichtsrecht, Subventionsrecht, Europäisches Steuerrecht). Sodann werden die besonderen Regelungen vertieft (Europäisches Wettbewerbsrecht, Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz in der EG).
Europäisches Privatrecht: Der Schwerpunktbereich setzt sich intensiv mit den primär europa- und sekundär völkervertragsrechtlichen Instrumenten der Privatrechtsangleichung sowie deren Implikationen im Recht der Mitgliedsstaaten auseinander.
Die Erfolgsfaktoren des Saarbrücker Studienprogramms sind:
Methodenmischung: Eine Mischung von theoretischem Wissen und praxisbezogener Anwendung in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Moot-Courts, Vorträgen, Sprachkursen, Kommunikationstrainings und Diskussionen.
Internationalität: Mehrsprachiges Veranstaltungsprogramm, internationale Zusammensetzung von Studierenden und Lehrenden.
Praxisbezug: Die Dozent/inn/en des Europa-Instituts gewährleisten einen höchstmöglichen Praxisbezug in der Ausbildung. Zu ihnen zählen neben den Saarbrücker Hochschullehrer/inne/n Gastdozent/inn/en aus vielen Ländern sowie EU-Spitzenbeamte aus Kommission, Rat, Parlament und Gerichtshof ebenso wie Führungspersönlichkeiten aus Justiz, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Sprachkurse: Zum Einstieg in eine Sprache oder zur Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch inkl. Rechtsterminologie. Moot-Courts: Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, einen praktischen Einblick in den Ablauf des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof sowie in das Streitschlichtungsverfahren der WTO zu erhalten. Der Moot-Court zum Europarecht wird an Originalschauplätzen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg abgehalten. Der Moot-Court zur WTO findet in Kooperation mit der Universität Bern statt. EUROSIM: Jährlich stattfindende Simulation europäischer Entscheidungsprozesse abwechselnd in New York und in Brüssel. Kommunikationstrainings: Durch erfahrene Redentrainer und Kommunikationsberater. Rahmenprogramm: Exkursionen zu Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften und anderen Internationalen Organisationen in Brüssel, Straßburg, Luxemburg oder Genf. Referendarausbildung: Der Master-Studiengang kann parallel zum juristischen Vorbereitungsdienst durchgeführt werden und/oder kann als Wahlstation am Europa-Institut absolviert werden.
Further informations:
Contact:
Campus Center
Geb. A4 4, EG
Tel.: + 49 (0) 681 / 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de





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