Europäische Integration (Aufbaustudiengang)

Studienverlauf

Der Masterstudiengang teilt sich in ein neunmonatiges Studienprogramm und eine sich daran anschließende dreimonatige Magisterarbeit auf.


Das Studienprogramm besteht aus Grundkursen, Vertiefungskursen und Seminaren. Jede Veranstaltung wird mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen, die Lehrveranstaltungen werden in deutscher und/oder englischer Sprache abgehalten. Die Lehrveranstaltungen werden hauptsächlich in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. In Anlehnung an das ameri­kanische Credit Points System wer­den für jede Veranstaltung Credit Points vergeben. Insgesamt sind im Laufe des Studienprogramms wenigstens 45 Credit Points zu erwerben.

 

 Die Veranstaltungen im Rahmen des Studienprogramms beschäftigen sich

 

im Grundkursbereich mit:

  • Institutionellem Europarecht
  • Materiellem Europarecht
  • europäischem und internationalem Wirtschaftsrecht
  • Geschichte und Politik der Europäischen Integration

 

im Vertiefungskursbereich mit:

  • Internationalem Recht
  • Europäischem Arbeits- und Sozialrecht
  • Europäischem Umweltrecht
  • Europäischem Steuerrecht
  • dem Recht der Mitgliedsstaaten
  • Rechtsvergleichung
  • Internationalem Privatrecht

 

Die Magisterarbeit (15 Credit Points) besteht aus der Anfertigung einer ei­genständigen wissenschaftlichen Arbeit auf den Gebieten des Europarechts oder Internationalen Rechts und setzt den erfolgreichen Abschluss des Stu­dienprogramms voraus. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Die Ar­beit kann ggf. auch später z.B. berufsbegleitend beendet werden. Nach Be­wer­tung der Arbeit durch einen Gutachter wird der Titel “Magister des Euro­pa­rechts/Master of European Law (LL.M.)“ verliehen.

 

Im Master-Studiengang besteht derzeit die Auswahl zwischen folgenden Schwerpunktbereichen, von denen bei erfolgreichem Abschluss mit 12 Credit Points maximal zwei in der Magisterurkunde ausgewiesen werden:

 

Außenwirtschaft Der Bereich geht auf die Globalisierung der Wirtschaft, insbe­son­dere in den Bereichen Handel, Investitionen und Kapital ein. Er vermittelt beson­dere Kenntnisse und Fähigkeiten in Kernmaterien des inter­nationalen Wirtschafts­rechts, wel­ches für die internationale Rechtspraxis immer bedeutsamer wird.


Europäisches Medienwesen Der Bereich erstreckt sich auf elektronische Kom­munikation, e-commerce und Fragen der elektronischen Distribution multimedialer In­halte unter Berücksichtigung des europäischen Rechts­rahmens. Im Vordergrund ste­hen die neuesten Entwicklungen rund um das Internet. Andere Themen, z.B. aus den Bereichen der Printmedien und des Rundfunks, des Kunst- oder Musikrechts werden aber keines­wegs vernach­lässigt.

Europäischer Menschenrechtsschutz Dieser Schwerpunktbereich be­schäftigt sich mit der Entwicklung und Verwirklichung der Menschenrechte im Völkerrecht und multilateralen Verträgen, dem Verhältnis zwischen Euro­päischer Union und Euro­päischer Menschenrechtskonvention sowie der Praxis der Straßburger EMRK-Organe.

Europäisches Wirtschaftsrecht Hier werden zunächst fundierte Kennt­nisse der Rahmenbedingungen vermittelt, die generell die wirtschaftliche Tä­tigkeit in der Ge­mein­schaft prägen (Wirtschafts- und Währungsunion, Bankenaufsichtsrecht, Subven­tions­recht, Europäisches Steuerrecht). So­dann werden die besonderen Regelungen vertieft (Europäisches Wettbe­werbsrecht, Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, Urhe­berrecht und gewerblicher Rechtsschutz in der EG).

Europäisches Privatrecht: Der Schwerpunktbereich setzt sich intensiv mit den primär europa- und sekundär völkervertragsrechtlichen Instrumenten der Privatrechtsangleichung sowie deren Implikationen im Recht der Mitgliedsstaaten auseinander.


Die Erfolgsfaktoren des Saarbrücker Studienprogramms sind:

Methodenmischung: Eine Mischung von theoretischem Wissen und praxisbezogener Anwen­dung in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Moot-Courts, Vorträgen, Sprachkursen, Kommunika­tions­trainings und Diskussionen.
Internationalität: Mehrsprachiges Veranstaltungsprogramm, internationale Zusammensetzung von Studierenden und Lehrenden.
Praxisbezug: Die Dozent/inn/en des Europa-Instituts gewährleisten einen höchstmöglichen Pra­xisbe­zug in der Ausbildung. Zu ihnen zählen neben den Saarbrücker Hochschullehrer/inne/n Gast­do­zent/inn/en aus vielen Ländern sowie EU-Spitzenbeamte aus Kommission, Rat, Parlament und Gerichtshof ebenso wie Führungspersönlichkeiten aus Justiz, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Sprachkurse: Zum Einstieg in eine Sprache oder zur Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch inkl. Rechtsterminologie. Moot-Courts: Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, einen praktischen Einblick in den Ablauf des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof sowie in das Streitschlichtungsverfah­ren der WTO zu erhalten. Der Moot-Court zum Europarecht wird an Originalschauplätzen des Euro­päischen Gerichtshofs in Luxemburg abgehalten. Der Moot-Court zur WTO findet in Koope­ration mit der Universität Bern statt. EUROSIM: Jährlich stattfindende Simulation europäischer Entscheidungsprozesse abwechselnd in New York und in Brüssel. Kommunikationstrainings: Durch erfahrene Redentrainer und Kommunikationsberater. Rahmenprogramm: Exkursionen zu Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften und ande­ren Internationalen Organisationen in Brüssel, Straßburg, Luxemburg oder Genf. Referendarausbildung: Der Master-Studiengang kann parallel zum juristischen Vorbereitungs­dienst durchgeführt werden und/oder kann als Wahlstation am Europa-Institut absolviert werden.